Die Einnahmesituation deutscher Vermittler hat sich in den vergangenen zwei Jahren leicht verbessert. Sie gehören aber in der absoluten Breite keineswegs zu den Top- Verdienern. Das unterstreichen die Ergebnisse der aktuellen Strukturanalyse des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die alle zwei Jahre erhoben wird. Veröffentlicht wurden die Resultate vom Versicherungsjournal.

Die Analyse der Studienautoren Professor Matthias Beenken sowie Professor Michael Radtke von der Fachhochschule Dortmund, die der Verband auf seiner Jahreshauptversammlung am 19. Mai vorstellte, zeigt etwa, dass über alle Vermittlergruppen hinweg rund drei Prozent nicht einmal 25.000 Euro erwirtschaften. Die meisten Vermittler (42,9%) setzen jährlich zwischen 100.000 und 250.000 Euro um. Ein Prozent knackt sogar die Marke von einer Million Euro.

Umsatz beziehungsweise Einnahmen sind bekanntlich aber nicht mit dem Gewinn gleichzusetzen. Der größte Teil der Vermittler (37,1%) meldet einen Jahresgewinn zwischen 50.000 und 100.000 Euro. 8,6 Prozent kommen auf über 200.000 Euro. Bei mehr als der Hälfte der Vermittler ist aber bei 100.000 Euro Schluss. 0,8 Prozent erzielen sogar Verluste.


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Der Verband betont in seiner Pressemitteilung, dass das Ergebnis der diesjährigen Umfrage  unter 4.000 Vermittlern ein wenig überrascht. Der Grund: Die Provisionssätze der Vermittler sind in den letzten Jahren unter Druck geraten. In der Krankenversicherung wurden sie 2012 gesetzlich gedeckelt. In der Lebensversicherung hat der Gesetzgeber 2015 mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Druck auf die Abschlusskosten erzeugt.

BVK plädiert weiter für Provisionsabgabeverbot
Der BVK hat auf der Jahreshauptversammlung aber nicht nur die Ergebnisse der Strukturanalyse vorgestellt. Ein weiteres wichtiges Thema war die nationale Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD noch in dieser Legislaturperiode.
 
Der größte Vermittlerverband Deutschlands will den Verbraucherschutz stärken und daher gesetzlich geregelt wissen, dass künftig kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf. "Die Absicherung von existenziellen Risiken darf nicht einfach eine Sache von ein paar unüberlegten Klicks auf irgendwelchen Portalen sein", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Daher bestärken wir den Gesetzgeber darin, für den Online-Vertrieb die gleichen Beratungs- und Informationspflichten festzuschreiben, wie sie bereits für den stationären Versicherungsvertrieb gelten."
 
Unterstützen möchte der BVK auch das Vorhaben, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern und es als eine Markverhaltensregel gegen den unlauteren Wettbewerb zu begründen. Denn auch dies entspricht einem Verbraucherschutzgedanken: Schließlich sollen Verbraucher nicht mit falschen Anreizen der Provisionsteilung zum Abschluss eines nicht bedarfsgerechten Versicherungsschutzes verleitet werden.
 
Erhalt von Provision und Courtage
Der BVK begrüßt überaus die Verankerung der Provision und Courtage als Leitvergütung. "Darüber hinaus befürworten wir ausdrücklich, dass es Versicherungsmaklern erlaubt sein soll, Kunden, die nicht Verbraucher sind, gegen ein Honorar Versicherungen zu vermitteln", konstatiert der BVK-Präsident. "Wünschenswert wäre eine flexible Vergütung für alle Versicherungsvermittler unabhängig von ihrer Vertriebsform."
 
Auch die im jetzigen Gesetzesentwurf vorhandenen Transparenzvorschriften werden vom BVK bejaht. "Denn die bestehende Regelung eines Gesamtkostenausweises ist hervorragend geeignet, um Verbrauchern einen Überblick zu verschaffen", so Heinz. "Ein gesonderter Provisionsausweis als Basis für den Produktvergleich wäre hingegen irreführend, denn eine Offenlegung der Höhe von Provisionen sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt bedarfsgerecht für den Kunden ist." (jb)