Die erfolgreiche Etablierung eines kapitalgedeckten Alterssicherungssystems gelingt am besten auf der Basis eines stabilen gesetzlichen Rahmens mit langjährig gewachsenen Investmenterfahrungen und Transparenz. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die Rentensysteme in sechs europäischen Ländern vergleicht.

Für die Studie wurden im Auftrag des DIA Expertengespräche in europäischen Staaten geführt, um die Erfahrungen in anderen Rentensystemen mit Fondsanlagen zu erheben und auszuwerten. Ein Ergebnis: Die Erfahrungen fallen von Land zu Land sehr unterschiedlich aus. Eine Vorreiterrolle in Europa spielt Schweden. Auch in den Niederlanden hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten ein doppeltes Alterssicherungssystem aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren entwickelt, das heute mit die höchsten Ersatzraten aufweist.

Schweden mit Vorreiterrolle
In Schweden machte die Bevölkerung bereits seit den 1960er Jahren Erfahrungen mit kapitalgedeckter Vorsorge. Schweden besitzt neben der umlagefinanzierten Einkommensrente die sogenannte Prämienrente, in die 2,5 Prozent der Beitragsbemessung fließen. Dieser Beitragsteil wird komplett in Aktien und Anleihen investiert. Dafür stehen mehr als 100 Fonds und der staatliche Fonds AP7 zur Auswahl. Letzterer kommt zum Einsatz, sofern der Beitragszahler keinen der zugelassenen Investmentfonds privater Anbieter wählt. 

In den Niederlanden trägt die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung mehr zu den Alterseinkünften bei als die staatliche Rente. Die meisten Versorgungssysteme sind vereinbarte Rentenzusagen ("Defined Benefit"). Diese können allerdings bei ungünstiger Kapitalmarktentwicklung angepasst werden. Dabei zeigten die Expertengespräche, dass in der Vergangenheit bereits kleine Rentenkürzungen zu Vertrauensverlusten führten. "Das Beispiel Niederlande zeigt, wie wichtig es ist, dass bei Renten, die wegen der Zins- oder Kursentwicklung schwanken können, von Beginn an mit offenen Karten gespielt wird", erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. 

Auch in der Schweiz gibt es laut DIA-Studie eine jahrzehntelange Erfahrung mit kapitalgedeckter betrieblicher und privater Altersvorsorge. Für Letztere kann das Vorsorgekapital mit staatlicher Förderung auf Sparkonten oder in Fonds angelegt werden. Der Gesetzgeber hat ein großes Maß an Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kosten und Rendite organisiert. Die Umsetzung überlässt er aber vollständig dem Privatmarkt.

Kollektive Systeme im Vorteil
Aufbauend auf den Erfahrungen der untersuchten Länder leiteten die Studienautoren weitere Schlussfolgerungen ab. Demnach fördert eine konsensorientierte Beteiligung der Sozialpartner und ein historisch weit zurückreichender kollektiver Lernprozess die Hinwendung zur Kapitaldeckung in der Altersvorsorge. Kollektive Systeme mindern wiederum Härten für den Einzelnen. Außerdem machten die Autoren die Beobachtung, dass obligatorische Teilhabe der gesamten Erwerbsbevölkerung die Altersabsicherung geringverdienender Arbeitnehmer verbessert. Diese Gruppe verzichtet am ehesten auf eine zusätzliche finanzielle Belastung für eine ergänzende Vorsorge, ist aber besonders von Altersarmut bedroht. (jh)