Kaltakquise per Telefon ist seit 2009 verboten. Wer dennoch zum Hörer greift und potenzielle Neukunden ohne ihr Einverständnis anruft, kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden. So ist es seit Oktober 2013 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbwerb geregelt. Sehr abschreckend wirkt diese Regelung offensichtlich aber nicht, denn die Zahl unerlaubter Telefonwerbe-Anrufe, sogenannter "Cold Calls", ist im laufenen Jahr stark gestiegen. Dies berichtet die "Saarbrücker Zeitung".

Bis Ende November 2017 seien bei der Bundesnetzagentur 52.342 Beschwerden über Cold Calls eingegangen, schreibt die Zeitung. Im Vergeich zum Gesamtjahr 2016 sei das fast eine Verdoppelung. 29.298 Beschwerden verzeichnete die Bundesnetztagentur in diesem Zeitraum. Die "Saarbrücker Zeitung" hat die Daten einer noch nicht veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen entnommen. Den Angaben zufolge hatte die Anzahl der Beschwerden über unerwünschte Werbe-Anrufe auch in den Jahren 2014 und 2015 jeweils bei etwa 25 000 gelegen.

Auch Versicherungen unerlaubt beworben
Das maximale Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wurde 2017 erstmals verhängt. Zahlen musste der Stromlieferant Energy2day, über den allein 2.500 Beschwerden bekannt wurden. Auf Platz zwei folgte mit 200.000 Euro die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung, die für sogenannte "Hausnotrufe" warb. Bußgelder seien auch gegen den Energieanbieter Eon sowie gegen mehrere Telefonmarketingunternehmen verhängt worden, berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Diese hatten unterschiedliche Produkte an den Kunden bringen wollen – darunter auch Versicherungen.

Doch nicht nur lästige Werbe-Anrufe ärgern viele Verbraucher. Die Bundesnetzagentur habe in jüngster Zeit auch vermehrt Beschwerden über Positionen in Mobilfunkrechnungen verzeichnet, die sich die Smartphone-Nutzer nicht erklären konnten. Das berichtet das Nachrichten-Portal "Heise Online". Meist sei der Bezahlvorgang auf einer Webseite oder in einer App per Klick auf einen Button ausgelöst worden, der hinter Bildern oder Texten versteckt lag.

Verbraucher besser schützen
Die Bundesnetzagentur wolle Verbraucher vor Rechnungen für ungewollt genutzte Leistungen von Drittanbietern künftig besser schützen, schreibt "Heise Online". Dafür habe die Agentur ein Verfahren eröffnet, um einheitliche Regeln festzulegen. "Technische Möglichkeiten zum Schutz von Verbrauchern sollten effizient angewandt werden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur "Heise Online" zufolge. Mobilfunkanbieter würden bereits technische Sicherungsmechanismen einsetzen. Das Verfahren soll nun klären, ob diese erweitert werden müssen. (am)