Umfrage: Provionsberatung ist sozialer als Honorarmodell
Berlin diskutiert derzeit über ein Provisionsverbot in der Anlageberatung. Das wäre jedoch kontraproduktiv, da die Provisionsberatung "sozial ausgewogener" sei als das Honorarmodell. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung.
Der überwiegende Teil der Sparer und Anleger in Deutschland ist mit seinen Finanzberatern durchaus zufrieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Marburg, das dem Finanzvertrieb DVAG nahe steht. Für die Untersuchung wurden 2.000 Bürger ab 18 Jahren befragt, die in den vergangenen drei Jahren eine Finanzberatung in Anspruch genommen hatten.
Bei allen abgefragten Qualitätskriterien für eine Beratung zeigt sich jeweils eine Mehrheit der Studienteilnehmer zufrieden oder sehr zufrieden (Werte zwischen 52% und 70%). Den Umfang und die Qualität der bereitgestellten Informationen beurteilen sogar 84 Prozent der Befragten als gut. Dabei habe die Form der Vergütung der Berater – Honorar oder Vermittlungsprovision – keinen erkennbaren Einfluss auf die Zufriedenheit der Kunden, so ein Ergebnis der Erhebung.
Kunden fühlen sich nicht übervorteilt
Die beiden Studienautoren, die Professoren Michael Heuser von der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Marburg und Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, bringen das Ergebnis der Untersuchung auf den Punkt: "Die immer wieder anzutreffende Behauptung, die Provisionsberatung übervorteile den Verbraucher, wird von letzteren so nicht gesehen und empfunden", erklären sie.
Die Provisionsberatung sei zudem "sozial ausgewogener" als die Honorarberatung, schreiben Heuser und Beenken. Provisionen belasteten weniger vermögende Kunden geringer als finanziell gut situierte Anleger. Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zeigten darüber hinaus, dass weniger vermögende Kunden auch weniger Honorarberatung in Anspruch nähmen und in der Folge schlechter mit vermögensbildenden Finanzprodukten sowie mit solchen für Altersvorsorge ausgestattet seien.
Keine fundierte Beratung für weniger vermögende Anleger
Zu ähnlichen Ergebnissen wie das DIVA kommt auch eine Studie der Unternehmensberatung KPMG im Auftrag des deutschen Fondsverbands BVI, der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und dem Deutschen Derivateverband (DDV). Demnach könnte ein Verbot der Provisionsberatung dazu führen, dass gerade Verbraucher, die nur geringe Summen anlegen können, nicht mehr fundiert beraten würden (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch "Studie zum Provisionsverbot: Lückenhafte Argumentation").
Die von Teilen der Politik vertretene Auffassung, die Honorarberatung müsse noch bessere Rahmenbedingungen bekommen, sei angesichts der geringen Verbreitung des Modells durchaus vertretbar, urteilen die Autoren der DIVA-Studie. Es dürfe aber nicht versucht werden, die Beratung auf Honorarbasis durch "Zwangsmaßnahmen" wie Provisionsdeckelungen oder gar -verbote zu fördern. Heuser und Beenken plädieren für die Beibehaltung des freien Wettbewerbs der beiden Vergütungskonzepte. "Kunden wollen frei zwischen Provisions- und Honorarberatung wählen können, und diesen Wunsch sollte die Politik auch als Maßstab heranziehen", so ihr Fazit. (am)
Kommentare
Hört hört: Provisionsberatung ist Sozialdienst
AntwortenWenn der Provisionsberater die Steuerlast klein halten will, wird er sein Handeln von vornherein ausrichten auf die Herbeiführung eines Vertragsabschlusses. War hier erst kürzlich erneut zu lesen. Eine umsatzabhängig vergütete sogenannte (Anlage)Beratung birgt auch ohne dem denknotwendig immer die konkrete Gefährdung des Kleinanlegers, dass sie sich auch am Prämiendurst des "Beraters" orientiert. Darüber ist der Privatanleger zu informieren. Wenn die Behauptung immer wieder anzutreffen ist, die Provisionsberatung übervorteile den Verbraucher (nicht professionelle Investoren), Verbraucher das, wie es die Studie auch hervorhebt, so aber nicht sehen und empfinden, kann es mit der Qualität der erhobenen Provisionsberatung schwerlich weit her sein. Ist die Qualität von Provisionsberatung Gegenstand der Studie (mit welchem Ergebnis?) oder die Feststellung, ob honorarberatene Privatanleger insoweit Fehlvorstellungen unterliegen? Dass 5 % Aufschlag auf einen kleinen Anlagebetrag weniger belastend sind, als 5 % auf das höhere Investment finanziell gut situierter Anleger, lässt sich nicht begründen. Wäre eine überraschende Erkenntnis, wenn finanziell leistungsfähige Privatanleger regelmäßig mit höheren Vertriebskostenaufschlägen von 7 % und mehr zur Kasse gebeten würden, um sie solidarisch zu behandeln. Sie werden eher Nachlässe erfahren.
Finanzanwalt am 22.11.21 um 19:17AW: Hört hört: Provisionsberatung ist Sozialdienst
AntwortenSie können nicht ab von Ihren einseitigen Argumentationen, oder? Ist HONORARBERATUNG etwa Sozialdienst? Herrlicher Humor! Oder muss nicht vielmehr der Honorarberater seine Beratungsstunden verkaufen, um über die Runden zu kommen? Und zwar VIELE davon, angesichts der Zahlungsbereitschaft der Kunden? Die Art der Vergütung sagt nichts über die Qualität der Beratung aus! Jedem geneigten Leser empfehle ich diese Sendung, die ich weit überwiegend richtig gut fand (ganz erstaunlich in meinen Augen für das öffentlich – rechtliche Fernsehen!): https://www.youtube.com/watch?v=Kep0tcKW_5M . Und dann schauen Sie einmal, was der Honorarberater der risikoscheuen, wertpapierunerfahrenen Kundin für ihre gesamten Ersparnisse empfiehlt: einen einzigen ETF auf den MSCI World! 60% immanentes Risiko in dem Index (bisher!), 100% Aktien, davon weit überwiegend US-Aktien. Aber das ist dann eine gute Beratung, weil er dafür (sogar noch) ein Honorar verlangt?? Wenn man sich in der Materie auskennt, ist es überhaupt kein Problem, ein breit gestreutes Depot aufzustellen mit 10-20 aktiv verwalteten Investmentfonds, das nicht einmal die Hälfte der Schwankungen des MSCI Worlds beinhaltet UND N A C H allen Kosten bisher M E H R Rendite erzielt hätte. Aber das bedeuet viel Arbeit! Dann sollen doch bitteschön die KUNDEN die Wahl haben, ob sie dafür eine Provisionsvergütung vorziehen, eine jährliche Servicegebühr oder Stundenhonorare. Und nur die Kunden und sich das nicht vorschreiben lassen müssen von der Politik! Bis 2017 konnte ich alle drei Modelle anbieten, seit 2018 leider nicht mehr parallel auch die Honorarberatung. Diesen Unfug, nicht mehr alle drei Varianten anbieten zu dürfen werde ich bis heute nicht verstehen! Jedenfalls: wenn ich alle oder mehrere Modelle anbieten kann, tue ich das auch und meine Kunden entscheiden sich dann für die für Sie passendste Variante, NACHDEM SIE ALLE MÖGLICHKEITEN ERLÄUTERT BEKOMMEN HABEN. DAS ist Freiheit. Sie hingegen halten anscheinend die Menschen dieses Landes für dumme Schafe, die nicht wissen was Sie tun, was für ein Weltbild! Deer mündige Bürger existiert bei Ihnen scheinbar nicht…Ach, und wann nehmen Sie sich eigenlich dann noch alle anderen Branchen vor? Nehmen wir mal das Beispiel Autohäuser. Wann möchten Sie denen die Provisionen am verkauften Modell verbieten? Oder verbieten, dass ein Mercedes Autohaus sowohl den Smart, als auch die A-Klasse, als auch die E- oder S-Klasse anbietet? Die verdienen doch viel mehr an einer E-Klasse oder S-Klasse, das muss doch verboten werden, die anzubieten, nicht wahr? Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen, aber ich fürchte, dass ich mit keinem noch so guten Argument bei Ihnen durchdringe…
schutzwürdig am 24.11.21 um 23:34