Das "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", im allgemeinen Sprachgebrauch als Geldwäschegesetz oder kurz als GwG bezeichnet, ist in den vergangenen Jahren häufig überarbeitet worden. 2017 und 2020 wurden die Regelungen stark verschärft, zum 1. August 2021 kamen erneut Änderungen hinzu. Daher verwundert es nicht, dass das GwG mit der Zeit immer unübersichtlicher geworden ist. In der Praxis wirft es gerade bei unabhängigen Finanz- und Versicherungsprofis oft Fragen auf.

Um Beratern und Vermittlern bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die Vermittlerverbände Votum und AfW bereits im Jahr 2021 gemeinsam Umsetzungstipps erarbeitet und online zur Verfügung gestellt. Nun haben die Verbände die Materialien überarbeitet und aktualisiert. Besondere Berücksichtigung fand dabei die Tatsache, dass viele Finanzberater mit Untervermittlern zusammenarbeiten. Die Dokumente wurden daher um diesen Bereich ergänzt.

Verschärfte Kontrollen
"Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber und die Behörden machen bei dem Thema massiv Druck, Deutschland hat im europäischen Vergleich extrem Nachholbedarf", erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Kontrollen zur Einhaltung der GwG-Vorgaben verschärften sich auch in der Branche der Finanz- und Versicherungsvermittler. "Schon aus diesem Grund ist eine Befassung mit dem Thema dringend geboten", findet Wirth.

Die Unterlagen zum GwG sind frei zugänglich und können kostenlos über die Webseiten von AfW und Votum heruntergeladen werden. (am)