Ganz korrekt heißt es "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", im allgemeinen Sprachgebrauch wird es als "Geldwäschegesetz" oder kurz als "GwG" bezeichnet. Das Gesetzeswerk ist in den vergangenen Jahren häufig überarbeitet worden. 2017 und 2020 wurden die Regelungen stark verschärft, zum 1. August 2021 stehen erneut Änderungen an. Allerdings haben die zahlreichen Novellierungen das GwG immer unübersichtlicher werden lassen, in der Praxis wirft es gerade bei unabhängigen Finanz- und Versicherungsprofis viele Fragen auf.

Um Vermittlern und Beratern die praktische Umsetzung der GwG-Pflichten zu erleichtern, bieten der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa nun Hilfestellung. In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter, Director Protect bei der Digitalberatung und Agentur Disphere Interactive, haben die beiden Verbände einen GwG-Leitfaden entwickelt. Dieser umfasst Formulare und Arbeitshilfen, etwa eine Checkliste für die Identifizierung von Kunden oder ein Muster zur GwG-gerechten Dokumentation dieses Vorgangs. 

Hier geht’s zum Leitfaden 
Der Leitfaden richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und Votum (externe Links) heruntergeladen werden.

"Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht", sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, der die Entwicklung des Leitfadens gemeinsam mit Votum Vorstand Martin Klein federführend betreut hat. Die unabhängigen Finanzberater könnten mithilfe der praktischen Arbeitshilfen nun mit gutem Beispiel vorangehen.

Vermittler in der Verantwortung
"Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche", erklärt Rechtsanwalt Klein. Die Verhinderung von Geldwäsche habe eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler müssten sich ihrer Verantwortung dabei bewusst sein.

Im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) setzen sich AfW und Votum zudem dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist. (am)