Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine im September 2021 veröffentlichte kostenlose Checkliste für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler überarbeitet. Damit möchte der Verband erreichen, dass die Berater beim regelmäßigen Check und der Aktualisierung der Versicherung keine wichtigen Punkte übersehen. Die Liste ist auf der Seite des AfW zu finden (externer Link).

"Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkten uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen", kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, das Update. "Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen." 

Gesetzliche Pflicht
Der Verband verweist erneut darauf, dass Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für die Berater wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten wird und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst? (jb)