Wenn ein Makler sich um den Versicherungsschutz eines Kunden bemüht, sollte er das auf Grundlage eines Vertrages tun, der klar die Rechte und Pflichten beider Parteien formuliert. Ansonsten drohen Ärger und rechtliche Auseinandersetzungen. Wenn es Änderungen in diesem Bereich gibt, heißt es also Obacht.

Der Gesetzgeber hat 2021 ein paar Neuerungen beschlossen, die auch Versicherungsvermittler auf dem Schirm haben sollten. Dazu zählen unter anderem das sogenannte "Anti-Abmahn-Gesetz“ oder der neue Medienstaatsvertrag.  Zuletzt beschloss der Bundestag das "Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das am 1. Oktober in Kraft tritt – und mittels Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch explizit Maklerverträge betrifft.

Zentraler Punkt: Abtretungsverbot
So wird Paragraf 308 BGB um einen Passus ergänzt. Dieser regelt zukünftig die Unwirksamkeit von bestimmten Abtretungsverboten an Rechten, die ein Vertragspartner gegenüber dem anderen hat, an einen Dritten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das hat auch Auswirkungen auf die Maklerverträge, weil das Abtretungsverbot ein zentraler Punkt der Abkommen ist – Details finden Sie oben in der aktualisierten Übersicht der zehn wichtigsten Punkte, die Anwalt Jens Reichow zusammengestellt hat. (jb)