Die Finanzaufsicht Bafin will den weiteren Vertrieb von Bonitätsanleihen verbieten – und sorgt damit für rege Debatten bei Emittenten, Verbraucherschützern und in der Politik. Das ist nicht erstaunlich: Sollte die Aufsicht den Vertrieb von Bonitätsanleihen tatsächlich untersagen, so wäre dies das erste Verbot eines Finanzproduktes in Deutschland (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Die Bafin zeigt Zähne"). Bis zum heutigen Freitag hatten die Anbieter, der Deutsche Derivate Verband (DDV) sowie Anlegerverbände und Finanzwissenschaftler Zeit, zum Thema Stellung zu nehmen.

Ganz klar Position gegen Bonitätsanleihen bezieht der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet. Er begrüßt das geplante Verbot, fordert die Bafin aber gleichzeitig auf, konsequent weitere Finanzprodukte zu verbieten, "die nur verkauft werden, um Rendite auf Kosten der Kunden zu machen". Einzelne Produktverbote seien allerdings aufwendig und mühsam. Daher spricht Schick sich für gesetzliche Regelungen "gegen die intransparenten Zertifikate" aus. Demnach sollte es grundsätzlich nicht erlaubt sein, mit intransparenten Produkten, die Anleger nicht verstehen können, auf Kundenfang zu gehen.

Zertifikate für Privatkunden nicht geeignet
Ähnlich sieht es der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Der Bundesverband begrüßte am Donnerstag das geplante Verbot von Bonitätsanleihen, die anders als ihr Name vermuten lässt, nicht zu den Anleihen, sondern zu den Zertifikaten zählen. Zertifikate seien grundsätzlich nicht für den aktiven Vertrieb an Privatkunden geeignet, so die Ansicht des VZBV. Selbst Verbraucher, die in Finanzdingen bewandert sind, könnten die hochkomplexen Papiere nicht bewerten oder ihre Funtionsweise verstehen. Derzeit haben Privatanleger rund sechs Milliarden Euro in diesen Zertifikaten angelegt.

Die Interessenvertretung der Zertifikatebranche, der Deutsche Derivate Verband (DDV), bezieht eine grundlegend andere Position. Es gebe keine belegbaren Tatsachen, die die Bedenken der Bafin rechtfertigen würden, hieß es. Ein Verbot von Bonitätsanleihen hätte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher keinen Bestand. Dennoch versucht der Verband einzulenken. Der FAZ zufolge bietet er in seiner Stellungnahme zu dem geplanten Verbot Kompromisse an.

Vorschlag: CDS-Raten auf der Verbands-Homepage nachschlagen
Verbraucher würden durch die Bezeichnung Bonitätsanleihe in die Irre geführt, gibt der Verband zu. Daher ließe sich das Problem durch die Einführung eines anderen Begriffs beheben. Zudem sei der Verband bereit, "weitere transparenzerhöhende Maßnahmen" zu diskutieren, schreibt die FAZ. Dieser Vorschlag ist allerdings recht kühn: Der DDV bietet laut einer Mitteilung auf der Verbandshomepage an, die "aktuellen CDS-Daten der Referenzschuldner auf der Internetseite des DDV zu veröffentlichen".

Anhand dieser Raten für Kreditausfallversicherungen könnten Anleger gut ablesen, wie hoch der Markt derzeit die Risiken für Kreditausfälle einschätzt. Ob das einem Privatanleger weiterhilft, der schon Schwierigkeiten hat, die Funktionsweise von Bonitätsanleihen zu durchblicken, ist allerdingsäußerst fraglich. (am)