Der Arbeitsausschuss "Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt" am Deutschen Institut für Normung (DIN) hat die seit Anfang 2019 bestehende DIN 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" überarbeitet, sodass Berater das Regelwerk auch modular einsetzen können. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Der Ausschuss möchte der ersten in Deutschland veröffentlichten Norm im Finanzbereich, der bisher zwei weitere folgten, einen flächendeckenden Einsatz ermöglichen, indem er den Zeitaufwand für eine normkonforme Analyse reduziert.

Zur Erinnerung: Die Norm hat das Ziel, die einer Beratung vorgelagerte Analyse der vorhandenen Absicherungen und Vorsorgeleistungen sowie der Vermögenssituation eines Privathaushaltes zu vereinheitlichen. Anhand der Abfrage eines vorgegebenen Kanons von 42 Finanzthemen, inklusive eines Vergleichs von Ist-Werten mit Soll-Werten bei den Themen, sollen Absicherungslücken und der finanzielle Spielraum zur Schließung identifiziert werden (FONDS professionell ONLINE berichtete über die Details der Norm).

Neun Module
Diese 42 Finanzthemen hat der Ausschuss nun in neun Module oder Bedarfsfelder eingeteilt. Dadurch soll es möglich sein, neben ganzheitlichen Analysen auch Teilanalysen unter Berufung auf die Norm zu erstellen. Die Module umfassen die Bedarfsfelder Krankheit und Pflege (KP), Haftung und Rechtsschutz (HR), Arbeitskraftverlust (AV), Partner und Kinder (PK), Liquidität und Vermögensbilanz (LV), Vorsorge für das Alter (VA), Haus und Wohnung (HW), Mobilität und Reisen (MR) sowie Sparen und Vermögensbildung (SV).

Ein Grund für diese Aufteilung ist der Faktor Zeit. "Manche Kunden können dafür nicht die notwendige Zeit aufbringen, oder sie beschäftigt aktuell nur ein konkretes Bedarfsfeld. Und bisweilen erlauben es auch die Rahmenbedingungen nicht, alle Finanzthemen ganzheitlich und auf einmal in den Blick zu nehmen", heißt es in der Pressemitteilung. (jb)