Das Bundeskabinett hat Ende Januar beschlossen, dass der sogenannte "Widerrufsjoker" bei Immobilienfinanzierungen bald Geschichte ist. Nach der derzeitigen Planung des Gesetzgebers ist ab dem 22. Juni Schluss damit, dass Kunden Verträge zur Finanzierung von Privatgebäuden, die sie zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen hatten, unter Verweis auf mangelhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen stoppen können.

Interessenverbände wie die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) rät Finanzberatern daher, Kunden jetzt noch schnell auf das bevorstehende Ende des Jokers hinzuweisen – und mit ihnen das Für und Wider einer vorzeitigen Kündigung zu besprechen. Wichtige Punkte, die dabei zu beachten sind:

  • Welche Verträge kommen für einen Widerruf in Frage?
  • Wie sehen die Rechtsfolgen aus?
  • Welche wirtschaftlichen Vorteile birgt der Ausstieg?
  • WelcheProbleme tauchen bei der Durchsetzung des Widerrufs auf?
  • Welche Widrigkeiten kann es bei der Umschuldung geben?
  • Wie führt man erfolgreiche Nachverhandlungen mit der Bank?
  • Was gibt es im Falle eines Vergleichs zu beachten?
  • Wie hoch sind etwaige Anwalts- und Gerichtskosten?
  • Was ist bei der Übernahme der Kosten durch Rechtsschutzversicherungen zu beachten?

Lesen Sie zu dem Thema Widerrufsjoker auch den Artikel "Ein Joker für die Kunden" in der aktuellen Ausgabe (4/2015) von FONDS professionell. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können die Artike auch hier im E-Magazin lesen. (jb)