Zahl der Honorarberater sinkt erstmals
Im Sommer 2014 nahmen die ersten "Honorar-Finanzanlagenberater" ihre Arbeit auf. Seither stieg ihre Zahl zwar langsam, aber stetig. Doch nun gab es den ersten Rückgang, wie ein Blick in das Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigt.
Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) ist erstmals seit Einführung dieses neuen Berufsbildes im August 2014 gesunken. Zu Jahresbeginn waren deutschlandweit 191 dieser 34h-Berater tätig. Im Oktober vergangenen Jahres waren es noch 193 gewesen. Das geht aus dem Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor.
In der Bilderstrecke oben hat FONDS professionell ONLINE wichtige Statistiken zu Vermittlern mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f, 34h und 34i GewO grafisch aufbereitet – einfach weiterklicken!
Der Bundestag hatte im Sommer 2013 das "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente" beschlossen, das im Jahr darauf in Kraft trat. Anfangs entschieden sich weniger als 50 gewerbliche Fondsvermittler dazu, den neuen Beruf des Honorar-Finanzanlagenberaters zu ergreifen. Seither ist diese Zahl langsam, aber stetig gestiegen – bis zuletzt.
Hinzu kommen einige wenige Banken und andere Bafin-beaufsichtigte Institute, die Honorar-Anlageberatung nach dem neuen Gesetz anbieten. Im entsprechenden Bafin-Register finden sich aktuell nur 19 Finanzdienstleister, die diese Reinform der Honorarberatung vertreten. Diese Zahl ist seit einem Jahr konstant – im Januar 2018 gab es den jüngsten Zugang.
Service-Gebühren auf dem Vormarsch
Die ernüchternden Zahlen und der erstmalige Rückgang bei den gewerblichen Honorarberatern bedeuten jedoch nicht, dass Anleger nicht bereit sind, für eine unabhängige Finanzberatung Geld zu bezahlen. Vielmehr bieten die gewöhnlichen Zulassungen – also eine "normale" 32-KWG-Lizenz für Wertpapierdienstleister und eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO für Finanzanlagenvermittler – den Beratern derart viele Freiheiten, dass eine spezielle Honorarberater-Lizenz oft als überflüssig betrachtet wird: Eine Bank oder eine freier Berater kann die Kunden auch ohne eine solche Zulassung auf Honorarbasis betreuen. Diese Dienstleistung darf dann allerdings nicht als "Honoraranlageberatung" vermarktet werden.
Eine immer stärkere Verbreitung finden beispielsweise sogenannte Service-Gebühren, bei denen Kunden pro Jahr einen festen Prozentsatz auf das betreute Vermögen bezahlen und der Vermittler im Gegenzug komplett oder auf Teile der Provision verzichtet. (bm)
Kommentare
Sehr geehrte Redaktion, von Ihnen als Fachmagazin erwarte ich eine differenzierte Darstellung. Die europäischen "MiFID II" Regelungen wurden mit Wirkung zum 03.01.2018 in Deutschland umgesetzt. Im Kern geht es darum, ob eine Anlageberatung unabhängig erbracht wird oder nicht (§ 64 (1) WpHG. Mit dem neuen § 94 WpHG wurden auch erstmals die Bezeichnungen geschützt. Die Bezeichnungen „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“, „Unabhängige Honorar-Anlageberaterin“, „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ oder „Unabhängiger Honoraranlageberater“, „Unabhängige Honoraranlageberaterin“, „Unabhängige Honoraranlageberatung“ auch in abweichender Schreibweise oder eine Bezeichnung, in der diese Wörter enthalten sind, dürfen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur Wertpapierdienstleistungsunternehmen führen, die im Register Unabhängiger Anlageberater nach § 93 eingetragen sind. Eindeutiger geht es kaum . Ich hoffe sehr, dass Sie dazu beitragen, dass Kunden genau diese Entscheidung fundierter treffen können, wenn sie eine unabhängige Anlageberatung suchen. Ein Anbieter, der pro Jahr einen festen Prozentsatz auf das betreute Vermögen verlangt ist keineswegs unabhängig, denn er kann aufgrund des Interessenkonfliktes nicht empfehlen, den Anbieter zu wechseln. Mit den besten Grüßen Uwe Siebert
sineus am 08.01.19 um 14:41AW: Na klar - und SIE haben KEINE Eigeninteressen?
Antworten* SIE empfehlen also regelmäßig einen anderen Honorarberater (Thema "Interessenkonflikt/Anbieterwechsel")? * SIE verdienen nicht nur Geld, wenn Sie genügend Stunden verkaufen??? * IHRE Empfehlungen sind besser als die Anderer, nur aufgrund der Vergütungsform? …
schutzwürdig am 08.01.19 um 16:41AW: Na klar - und SIE haben KEINE Eigeninteressen?
AntwortenDer Honorarberater bekommt Geld für seine Tätigkeit. Er wird deshalb im eigenen Interesse unbeinflusst vom Produktverkäufer neutral die aus Kundensicht beste Empfehlung abgeben. Denn tut er das nicht, begeht er wenigstens einen handwerklichen Fehler und wird, wie der Friseur, der eine Dauerwelle versaut, die Kundschaft verlieren. Ist er auf Dauer erfolgreich, spricht das für die gute Qualität seiner Arbeit und den Nachhalt bei seiner zufriedenen Kundschaft. Der Provisionsberater wird prämiert allein für den von ihm herbeigeführten Anlageabschluss, nicht für seine Beratung. Die Gefahr, dass er deshalb keine neutrale, auch gegen einen provisionsbringenden Geschäftsabschluss gerichtete Empfehlung ausspricht, die sich nicht allein am Kundeninteresse ausrichtet, ist bei dieser Gestaltung objektiv immer (!) gegeben. Für die Empfehlung, das Sparbuch nicht anzutasten, gibt es keine Belohnung. Daran ist nichts zu beschönigen oder wegzuargumentieren. Eine vermeintliche Dienstleistung, die für den Kunden immer eine konkrete Gefährdung darstellt, gehört nicht angeboten und ist wertlos. Wie Wahrsagerei, Heilung durch Handauflegen und das Hütchenspiel. Solange das nicht Beachtung auch beim Gesetzgeber und insbesondere der Zivilrechtsprechung findet, wird die Honorarberatung im Wettbewerb der Systeme permanent benachteiligt. Weil kein gut beratener Anleger an Honorar die inadäquaten Tarife zahlen würde, die man nur mit Ausgabeaufschlag, Bestandsprämien, etc., erlösen kann. Marktversagen "Mündiger Anleger" erkannte der Gesetzgeber darin. Da ist man sprachlos. Kontrollfrage: Warum berate i c h nicht gegen Honorar? Überzeugende Antworten erbeten.
Finanzanwalt am 09.01.19 um 00:29