Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) ist erstmals seit Einführung dieses neuen Berufsbildes im August 2014 gesunken. Zu Jahresbeginn waren deutschlandweit 191 dieser 34h-Berater tätig. Im Oktober vergangenen Jahres waren es noch 193 gewesen. Das geht aus dem Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor.


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Der Bundestag hatte im Sommer 2013 das "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente" beschlossen, das im Jahr darauf in Kraft trat. Anfangs entschieden sich weniger als 50 gewerbliche Fondsvermittler dazu, den neuen Beruf des Honorar-Finanzanlagenberaters zu ergreifen. Seither ist diese Zahl langsam, aber stetig gestiegen – bis zuletzt.

Hinzu kommen einige wenige Banken und andere Bafin-beaufsichtigte Institute, die Honorar-Anlageberatung nach dem neuen Gesetz anbieten. Im entsprechenden Bafin-Register finden sich aktuell nur 19 Finanzdienstleister, die diese Reinform der Honorarberatung vertreten. Diese Zahl ist seit einem Jahr konstant – im Januar 2018 gab es den jüngsten Zugang.

Service-Gebühren auf dem Vormarsch
Die ernüchternden Zahlen und der erstmalige Rückgang bei den gewerblichen Honorarberatern bedeuten jedoch nicht, dass Anleger nicht bereit sind, für eine unabhängige Finanzberatung Geld zu bezahlen. Vielmehr bieten die gewöhnlichen Zulassungen – also eine "normale" 32-KWG-Lizenz für Wertpapierdienstleister und eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO für Finanzanlagenvermittler – den Beratern derart viele Freiheiten, dass eine spezielle Honorarberater-Lizenz oft als überflüssig betrachtet wird: Eine Bank oder eine freier Berater kann die Kunden auch ohne eine solche Zulassung auf Honorarbasis betreuen. Diese Dienstleistung darf dann allerdings nicht als "Honoraranlageberatung" vermarktet werden.

Eine immer stärkere Verbreitung finden beispielsweise sogenannte Service-Gebühren, bei denen Kunden pro Jahr einen festen Prozentsatz auf das betreute Vermögen bezahlen und der Vermittler im Gegenzug komplett oder auf Teile der Provision verzichtet. (bm)