Die Zahl der gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater hat sich seit Einführung des neuen Berufsbildes vor vier Jahren mehr als vervierfacht. Für Anfang Juli dieses Jahres weist das Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) 185 Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) aus. Im September 2014, kurz nach Einführung des entsprechenden Regelwerkes, hatten nur 45 Gewerbetreibende die entsprechende Erlaubnis.

Diesen "Honorarberatern der reinen Lehre" stehen aktuell 37.593 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO gegenüber, wie die nun veröffentlichten Zahlen des DIHK für den Juli zeigen. Immerhin ist die Zahl der 34h-Berater bislang in jedem Quartal gestiegen oder zumindest konstant geblieben, ergab eine Auswertung der DIHK-Zahlen durch FONDS professionell ONLINE.

Auch 34f-Vermittler dürfen Rechnungen schreiben
Die vergleichsweise geringe Zahl der 34h-Berater sollte nicht als Beleg dafür gelten, dass sich Anleger in Deutschland per se gegen eine Beratung auf Honorarbasis sträuben. Vielmehr ist es so, dass auch 34f-Vermittler ihren Kunden eine Rechnung stellen dürfen. Es gibt also kaum einen Anreiz, den 34f-Gewerbeschein gegen eine 34h-Erlaubnis einzutauschen. (bm)


In der Bilderstrecke oben hat FONDS professionell ONLINE die aktuellen DIHK-Zahlen zu Vermittlern mit Erlaubnis nach Paragraf 34f, h und i ausgewertet – einfach weiterklicken!