Im kommenden Jahr steht eine für die Versicherungswirtschaft wichtige Entscheidung an: Die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Zugleich möchten das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht Bafin prüfen, ob die Vorschriften für die Zinszusatzreserve (ZZR) geändert werden sollten. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) befürchtet, dass denkbare Erleichterungen bei der ZZR mit einer Deckelung der Abschlussvergütung im "LVRG 2.0" erkauft werden könnten, wie Oliver Fellmann bei einem Pressegespräch sagte.

Das Mitglied des VDVM-Vorstands führte weiter aus, dass in diesem Falle die Makler "die Zeche zahlen werden. "Eine einheitliche Vergütungsobergrenze setzt sich darüber hinweg, dass Makler ihren Geschäftsbetrieb einschließlich Aufwendungen für IT, Compliance, Marketing und Weiterbildung aus eigenen Mitteln finanzieren müssen", so Fellmann.

Gebundene Vertreter hingegen erhalten viele dieser Leistungen von ihrer Versicherung. Bei identischer Abschlussvergütung liegen die Vertriebskosten für die Ausschließlichkeit deutlich über denen im Maklergeschäft. Aus Sicht des VDVM-Vorstands ist eine Erhöhung der Betreuungsvergütung für Makler die logische Konsequenz – wenn auch keine befriedigende Antwort auf mögliche Liquiditätsengpässe.

Bafin sind hohe Abschlusskosten ein Dorn im Auge
Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hatte 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen, um den Lebensversicherungssektor in Deutschland bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Minizinsen zu unterstützen. Die im Gesetz enthaltenen Punkte sehen daher unter anderem vor, dass die Ausschüttungen der Bewertungsreserven flexibel erfolgen können, sodass Altkunden mit hochverzinsten Policen künftig wohl geringere Überschüsse erhalten werden.

Für die Vermittler und Berater war aber wichtiger, dass die Höchstgrenze für die Zillmerung bei Lebenspolicen auf 25 Promille der Prämien gedeckelt wurde. Daher können die Versicherer in ihren Bilanzen also nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme als Vertriebs- und Abschlusskosten geltend machen können. Eine Deckelung der Provisionen wurde nicht eingeführt. Das könnte sich möglicherweise ändern: Der Bafin sind die Abschlusskosten bei Lebensversicherungen trotz LVRG immer noch zu hoch. Ein Deckel bei Provisionen, wie es ihn in der Privaten Krankenversicherung gibt, gilt damit zumindest als ein Szenario. (jb)