Bereits seit der Umsetzung der EU-Richtlinie Mifid II Anfang 2018 sind die für die Portfolioverwaltung verantwortlichen Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anlagekunden zu informieren, sobald der Wert ihres Wertpapierportfolios um zehn Prozent gefallen ist – und zwar spätestens am Ende des Geschäftstags, an dem der Schwellenwert überschritten wird. Jeder weitere Wertverlust von mehr als zehn Prozent muss ebenfalls mitgeteilt werden.

Die britische Regierung hat nun ihrem Parlament eine Rechtsverordnung vorgelegt, mit der die Regel ab dem 18. Januar 2023 endgültig abgeschafft werden soll. "Endgültig" deshalb, weil die Briten die Vorschrift bereits ausgesetzt hatten, als der Ausbruch der Corona-Pandemie zu erheblichen Schwankungen an den globalen Finanzmärkten führte und die Börsen teilweise innerhalb von nur zwei Wochen um über 30 Prozent einbrachen.

Abschaffung der Vorschrift "längst überfällig"
Die Reform werde die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Finanzmarkts stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass Kleinanleger nicht unnötigerweise Verluste realisieren, obwohl in vielen Fällen die Chance bestehe, dass ein Anlageportfolio sich erholen könne, erklärte dazu ein Sprecher des britischen Finanzministeriums. Diverse Marktteilnehmer hatten eine Abschaffung der Vorschrift für "längst überfällig" gehalten, wie verschiedene britische Medien berichten.

Auf dem Festland wird die Verpflichtung zum Verlustschwellen-Reporting weiter bestehen bleiben. Vielleicht müsste man "vorerst" hinzufügen, denn der Schritt der Briten dürfte auch hier für Aufmerksamkeit sorgen. Zumal die Argumentation der Insel-Regierung durchaus schlüssig klingt, gerade in Zeiten, da eine zuletzt deutlich erhöhte Volatilität aufgrund der aktuellen Regeln dazu führt, dass Anleger unter Umständen vorschnell ihr Investment liquidieren und damit die Chance auf ein Wettmachen kurzfristiger Verluste verpassen. (hh)