400 Milliarden Euro werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hierzulande jährlich vererbt oder an nachfolgende Generationen verschenkt. Für Finanzberater und Versicherungsvermittler kann sich daher eine Weiterbildung zum Ruhestandsplaner, Generationenberater oder Erbschaftsplaner durchaus lohnen. Denn wer sich mit der Altersklasse 50 plus eine neue Zielgruppe erschließt, hat gute Chancen, schon heute die Kinder seiner Mandanten als Kunden von morgen zu gewinnen. 

Die Tätigkeiten von Ruhestandsplanern, Generationenberatern und Erbschaftsplanern, auch Nachlassplaner oder englisch Estate Planner genannt, bauen mehr oder weniger aufeinander auf. Zum Teil können sie sich auch überlappen. Der Ruhestandsplaner sorgt vereinfacht gesagt dafür, dass das über die Jahre angesparte Vermögen auch bis zum Lebensende des Kunden für ihn und seine Lieben reicht. Der Generationenberater nimmt unter die Lupe, ob ein Kunde für mögliche Risiken wie Langlebigkeit, Krankheit oder Pflege vernünftig vorgesorgt hat. Er prüft zudem, ob für den Fall, dass selbstbestimmte Entscheidungen nicht mehr möglich sind, die richtigen Verfügungen vorliegen. Zudem überlegen die Berater zusammen mit ihrem Kunden, ob Familienangehörige oder nahestehende Menschen auch gut abgesichert sind, wenn er nicht mehr für sie sorgen kann.

Bei Vermögen von 500.000 Euro aufwärts
An dieser Stelle geht die Beratung sozusagen über den Tod des Kunden hinaus. Geht es um die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation, um das Thema Vererben und Verschenken, helfen Generationenberater weiter. Bei wohlhabenden Kunden mit Vermögen von 500.000 Euro aufwärts beginnt hier das Estate Planning.

Erbschaftsplaner arbeiten an der Schnittstelle zwischen Anlageberater, Steuerfachmann und Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt sieht nur das Testament, ein Steuerberater nur die Steuer, und der Vermögensberater weiß von der Rechtslage meist wenig. Der Estate Planner aber hat immer all diese Bereiche im Blick. Er taucht tief in die Vermögens- und auch in die Familienstruktur ihrer Kunden ein. Damit haben gerade Estate Planner gute Chancen, später die Nachkommen eines verstorbenen Mandanten dauerhaft zu begleiten. 

Auf einem schmalen Grat
Rechtlich bewegen sich Estate Planner bei ihrer Arbeit rechtlich oft auf einem sehr schmalen Grat. Meist kennen sie sich im Steuer- und Erbschaftsrecht sehr gut aus. Ebenso wie Ruhestandsplaner und Generationenberater dürfen sie aber keine Dienstleistungen erbringen, die Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Notaren vorbehalten sind. Wer hier die Grenzen überschreitet, kann sich leicht Ärger einhandeln.

Damit es nicht dazu kommt, benötigen Nachlass- und Ruhestandsplaner sowie Generationenberater eine fundierte Ausbildung. Bundesweit bieten mehrere Institute Weiterbildungen zum Estate Planning an. Zwar variieren die Bezeichnungen der Abschlüsse sowie Dauer und Kosten der Ausbildung, die Inhalte ähneln einander aber stark. Eine Übersicht über ausgewählte Weiterbildungsangebote zum Generationenberater und Estate Planner bietet unsere Tabelle oben. (am)


Den detaillierten Bericht über die Berufsbilder Ruhestandsplaner, Generationenberater und Estate Planner finden Sie im 25 Seiten starken Spezial "Vererben und Verschenken" in FONDS professionell 2/2021 ab Seite 310. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.