Angebot. Die reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co KG bietet Genussrechte an. Sie will Gesellschaften der reconcept-Gruppe Darlehen gewähren, die für erneuerbare Energieprojekte ausgegeben werden sollen. Da weder die Darlehensverträge, noch die Projekte feststehen, handelt es sich um einen Blindpool. Der Emittent will fünf Millionen Euro platzieren, er kann den Betrag auf maximal zehn Millionen Euro aufstocken. Der Nennbetrag eines Genussrechts liegt bei 1.000 Euro. Ab 10.000 Euro ist die Vermögensanlage zeichenbar. Ein Agio wird nicht erhoben. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Genussrechte enden am 31. Dezember 2020.

Historie. Der Emittent ist eine 100-prozentige Tochter der reconcept Consulting GmbH, deren einziger Gesellschafter die reconcept GmbH ist. Er verfügt über 25.000 Euro Stammkapital. Die reconcept Consulting GmbH beendete das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 24.000 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 351.000 Euro. Die reconcept GmbH wies 2014 einen Jahresüberschuss von rund 41.000 Euro (rund 185.000 Euro im Vorjahr) aus, die Bilanzsumme lag bei rund 6,2 Millionen Euro (rund 3,1 Millionen Euro im Jahr 2013). Ihre Eigenkapitalquote sank auf 6,8 Prozent, von 12,3 Prozent in 2013.
Die 1998 gegründete reconcept GmbH gehörte bis 2009 zur WKN Windkraft Nord AG. 90 Prozent der reconcept GmbH hält das Family Office Volker Friedrichsen Beteiligungs GmbH und 10 Prozent der Geschäftsführer Karsten Reetz. Die reconcept GmbH verfügt über ein Stammkapital von 2,4 Millionen Euro. reconcept beschäftigt 19 Mitarbeiter.
Seit ihrer Abspaltung von WKN in 2009 bis Ende 2015 hat reconcept 11 Finanzanlagen mit einem platzierten Eigenkapitalvolumen von rund 98 Millionen Euro emittiert.
Folgende Vermögensanlagen befinden sich derzeit im Vertrieb: Der im September 2014 emittierte AIF RE 04 Wasserkraft Kanada umfasst bislang rund 16 Millionen Kanadische Dollar. Hier wird derzeit an einem Prospektnachtrag gearbeitet, so lange liegt der Vertrieb auf Eis. Bisher wurden zwei Projektkaufverträge abgeschlossen, die insgesamt 50 Prozent der zu investierenden Summe abdecken. Es handelt sich um zwei Wasserkraftwerke, die eine Gesamtleistung von 12,6 MW erbringen und bis Ende 2018 in Betrieb gehen sollen. Die Ende 2015 herausgegebene Anleihe RE 07 wurde bisher mit rund 3,2 Millionen Euro gezeichnet. Laut reconcept steht die Vermögensanlage kurz vor ihrer Ausplatzierung. Rund 2 Millionen Euro wurden bereits investiert. Investitionsgegenstände sind eine bestehende 2,5-MW Windkraftanlage in Thüringen und eine am 15. August 2016 ans Netz gegangene Windenergieanlage in Sachsen, die befindet sich derzeit im Probebetrieb. Auch die noch nicht investierten Beträge werden in diese Anlagen fließen. An der im Januar 2016 emittierten Beteiligungsgesellschaft RE 09 Windenergie Deutschland haben sich bis jetzt Anleger mit insgesamt 4 Millionen Euro beteiligt. Hier wurde noch nicht investiert. Die Anleihe RE 08 Multi Asset Portfolio soll im Oktober 2016 in den Vertrieb gehen.
Vier Vermögensanlagen sind geschlossen: Der 2011 emittierte RE01 Solarpark La Carrasca mit 3,1 Millionen Euro Eigenkapital hat eine seit September 2011 in Betrieb befindliche Solaranlage in Spanien erworben. Weil Spanien die Einspeisevergütung rückwirkend gekippt hat, rechnet reconcept bis 2021 nicht mit Auszahlungen an die Anleger, zumindest der Kapitaldienst kann geleistet werden. Der 2010 aufgelegte RE02 Windenergie Deutschland mit 9,1 Millionen Euro Eigenkapital betreibt zwei Windparks in Deutschland, die 2012/2013 ans Netz gingen. 2013 wurden 2,4 Prozent, für das Jahr 2014 3,3 Prozent ausgezahlt, für 2015 steht der Gesellschafterbeschluss noch aus. Der im Juni 2013 emittierte RE03 Windenergie Finnland mit 8,4 Millionen Euro Eigenkapital hat zwei Windenergieanlagen in Finnland errichtet, die im August 2015 in Betrieb gingen. Dennoch wurden bereits für 2013 und 2014 0,5 Prozent und 1,7 Prozent ausgezahlt, für 2015 haben die Gesellschafter noch nicht über die Auszahlungen abgestimmt. Das im Jahr 2013 emittierte Private Placement RE 05 Wind Finnland mit einem Eigenkapitalvolumen von rund 42,86 Millionen Euro wurde an eine finnische Gesellschaft verkauft. Der 2014 herausgebrachte Fonds RE06 Windenergie Finnland mit 8,3 Millionen Euro Eigenkapital investiert in einen Windpark mit vier Windkraftanlagen im Nordosten Finnlands. Der Ankauf des Projekts ist erfolgt. Derzeit wartet der Fonds auf die Tarifzusage der finnischen Behörde. Die Inbetriebnahme der vier Windenergieanlagen ist für 2017 geplant. Das Genussrecht GDZ aus dem Jahr 2010 mit rund zehn Millionen Euro Genussrechtkapital zahlte acht Prozent jährlich aus. Es wurde Ende März 2016 vollständig zurückgezahlt. Die im Mai 2015 begebene ADZ-Anleihe mit rund 1,6 Millionen Euro Anleihekapital hat ihre erste Zinszahlung von fünf Prozent im Mai 2016 planmäßig entrichtet, so der Anbieter.
reconcept hat bislang eine PV-Anlage mit 2 MW und 17 Windkraftanlagen mit insgesamt 51,2 MW errichtet und in Betrieb genommen, davon stehen 9 Anlagen in Finnland. Wasserkraftwerks-Projektentwicklungen wurden noch nicht umgesetzt.

Genussrechte. Die Genussrechte sind nachrangig gegenüber anderen Gläubigern des Emittenten.
Das Genussrechtkapital soll mit 6,5 Prozent jährlich verzinst werden. Die Zinsen sollen quartalsweise ausgezahlt werden. Sofern die Zinsen nicht planmäßig entrichtet worden sind, hat der Genussrechtinhaber ein Recht auf Nachzahlung aus etwaigen Jahresüberschüssen bis Ende 2030.
Die Rückzahlung des Genussrechtkapitals ist zum 1. Februar 2021 vorgesehen. Nicht fristgemäß zurückgezahlte Beträge werden mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verzinst.

Verwendung des Genussrechtkapitals. Der Emittent will die Anlegergelder nutzen, um anderen Gesellschaften der reconcept-Gruppe (Mutter-, Schwester oder Tochtergesellschaften) Darlehen zu gewähren. Diese sollen die Darlehensbeträge zur Vorfinanzierung erneuerbarer Energieprojekte oder im Rahmen von Joint Venture-Beteiligungen an Projekten verwenden. Die Projekte können aus den Bereichen Windenergie, Wasserkraft, Solarenergie oder anderen erneuerbaren Energieformen stammen. Als Investitionsstandorte kommen vorwiegend Deutschland, Kanada und Finnland infrage.
Laut reconcept sollen die Projekte in einem sehr frühen Stadium erworben und wieder veräußert werden, wenn sie baureif sind.
Konkrete Investitionskriterien für die Projekte wurden leider nicht formuliert.
Das Genussrechtkapital wird laut reconcept nicht in andere reconcept-Vermögensanlagen fließen. Es sind sowohl Projektvorfinanzierungen als auch Unternehmensfinanzierungen möglich. Letztere beziehen sich laut reconcept jedoch nur auf projektbezogene Unternehmen, wie zum Beispiel Projektentwicklungsgesellschaften.

Finanzierung. Der Emittent selbst plant nicht, Darlehen aufzunehmen. Die zu finanzierenden Gesellschaften werden die Energieerzeugungsanlagen jedoch teilweise über Bankdarlehen finanzieren.
88 Prozent des Genussrechtkapitals sollen als Darlehen an die reconcept-Gruppe fließen. Leicht erhöhte 12 Prozent sind mit dem Genussrecht zusammenhängende Nebenkosten. Würde das Genussrechtkapital auf 10 Millionen Euro erhöht werden, fiele der Nebenkostenanteil auf 6 Prozent. Auf Ebene der Darlehensnehmer werden mittelbar weitere Nebenkosten entstehen.
Der Emittent verursacht jährlich Kosten in Höhe von 0,6 Prozent des Genussrechtkapitals. Die Nebenkosten der Projektgesellschaften kommen indirekt noch hinzu.
Da das Genussrechtkapital über reconcept-Gesellschaften auch für Projekte im Nicht-Euro-Raum verwendet werden können, bestehen mittelbar Währungsrisiken.

Rückfluss. Anleger, die 2016 beitreten, sollen bis Februar 2021 insgesamt 121 Prozent ihres eingesetzten Kapitals nach Steuern wieder zurückerhalten. Das entspricht einer IRR-Rendite von 4,3 Prozent jährlich nach Steuern.

fondstelegramm-Meinung. Die versprochenen Zinszahlungen sind im Vergleich zu anderen derzeit am Markt befindlicher erneuerbaren Energie-Vermögensanlagen recht ansehnlich. Allerdings wird das Genussrechtkapital auch für ein sehr frühes Projektstadium verwendet und unterliegt damit höheren Risiken als die reconcept-Fonds. Auch die Nachzahlungsverpflichtung eventuell nicht auszahlbarer Zinsen, über zehn Jahre nach Laufzeitende, ist positiv. Anleger müssen voll und ganz auf reconcept vertrauen, denn es wurden keine Investitionskriterien vorgegeben. Rein theoretisch ist alles möglich, was mit Erneuerbaren Energien zusammenhängt. Die bisherigen Vermögensanlagen laufen erst wenige Jahre, so dass daraus kein genereller Erfolgstrend ablesbar wäre. Ein älterer Windenergie-Fonds lief nicht ganz prospektgemäß, aber für das Genussrecht aus 2010 wurden planmäßig, für heutige Verhältnisse hohe Zinsen entrichtet und auch die Rückzahlung ist ordnungsgemäß erfolgt.

Die Genussrechtgelder werden für Erneuerbare Energie-Projekte in einem sehr frühen Stadium verwendet, ohne dass Investitionskriterien vorgegeben wurden.