Angebot. Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG begibt Nachrangdarlehen, die über eine Projektgesellschaft zur Zwischenfinanzierung von Solar-Dach-Anlagen mit einer Leistung von jeweils unter 10 kWp genutzt werden sollen. Die PV-Anlagen werden an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet und, mittels der Verbriefung von Forderungen, durch Großinvestoren endfinanziert. Da die Projekte noch nicht feststehen, handelt es sich um einen Blindpool. Insgesamt sollen 10 Millionen Euro platziert werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei rund 33 Millionen Euro. Darlehen ab 5.000 Euro können gewährt werden. Ein Agio wird nicht erhoben. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen und können frühestens zum 31. März 2019 ihr Darlehen mit einer Frist von einem Jahr ordentlich kündigen. Die Darlehen laufen längstens bis zum 31. März 2020. Der Darlehensgeber darf die Darlehen vorzeitig kündigen.

Zielmarkt. Das Statistische Bundesamt schätzte im Jahr 2013 ein, dass rund 6 Millionen Haushalte selbst erzeugten Solarstrom verbrauchen könnten. Inzwischen gibt es zahlreiche Unternehmen, die das Eigenverbrauchsmodell anbieten, bei dem nur noch der nicht verbrauchte Strom ins Netz eingespeist wird. Nach Angaben des Fraunhofer Instituts im Oktober 2016 kostet selbst hergestellter PV-Strom für private und viele gewerbliche Verbraucher deutlich weniger als der Netzstrom. Allerdings ist die Rentabilität stets im Einzelfall zu prüfen. Selbst produzierter Strom aus Solaranlagen unter 10 kWp wird nicht mit einer EEG-Umlage belastet.
Für die Einspeisung des Reststroms von PV-Anlagen unter 10 kWp gilt ab 2017 folgende EEG-Vergütung: 12,70 Cent je kWh, der Wert verringert sich ab dem 1. Februar 2017 um 0,5 Prozent monatlich. Die Vergütung sinkt monatlich stärker, wenn der Bruttozubau an Solaranlagen im Jahr 2017 2.500 MW erreicht hat. Je nach Überschreitungsgröße sinkt die Vergütung monatlich zwischen 1,0 und 2,8 Prozent. Ausschreibungen werden für Anlagen unter 750 kWp nicht durchgeführt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Strompreise für private Haushalte seit 2008 bis zum ersten Halbjahr 2016 von 21,48 auf 29,69 Cent je kWh gestiegen. Seit 2013 lag der Strompreis immer oberhalb 29 Cent.

Historie. Darlehensnehmer und Emittent ist die Te Solar Sprint Festzins IV, ihr Komplementär die Te Management GmbH. Stefan Keller ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Emittenten. Er ist Diplom-Ingenieur für Product Engineering und hat einen Masterabschluss in European Mechatronics. Mit ihm besteht ein erhebliches Schlüsselpersonenrisiko. Der Darlehensnehmer verfügt faktisch über keine nennenswerte Bonität.
Die MEP Werke GmbH fungiert als Generalunternehmer. Sie installiert die Solaranlagen, wartet sie und übernimmt den laufenden Service. Stefan Keller ist Geschäftsführer der MEP Werke und besitzt 5 Prozent des Unternehmens. 95 Prozent hält der Firmengründer der MEP-Werke, die Strasser Capital GmbH. Die MEP Werke GmbH wiesen 2015 einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund 883.000 Euro aus, bei einer Bilanzsumme von rund 9,3 Millionen Euro. Die MEP Werke gehören zum Konzern Strasser Capital GmbH. Deren letzter veröffentlichter Jahresabschluss für 2014 zeigt einen Bilanzverlust von rund 158.000 Euro, bei einer Bilanzsumme von rund 8,5 Millionen Euro. MEP begründet die negativen Jahresabschlüsse mit den Anfangsinvestitionen, die das Geschäftsmodell mit sich brachten. MEP beschäftigt derzeit rund 120 Mitarbeiter.
Die Projektgesellschaft MEP Solar Miet & Service III GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochter der MEP Werke. Die Vorgänger-MEP-Projektgesellschaften haben bislang im Rahmen des Eigenstrommodells nach eignen Angaben rund 3.000 Solaranlagen auf Dächern installiert. Die bisherigen in 2014 und 2015 emittierten drei Solar-Sprint-Festzins-Vermögensanlagen mit einem Eigenkapital von insgesamt 17,2 Millionen Euro zahlten laut MEP bislang planmäßig aus. Die TRS Festzins Solar Italien I hat 8 Prozent Zinsen planmäßig entrichtet, das Objekt vorzeitig wieder verkauft und das Kapital an die Anleger zurückgezahlt.
Die UDI Beratungsgesellschaft mbH hat die Vermögensanlage konzipiert. UDI übernimmt auch exklusiv den Vertrieb. Einen Mittelverwendungskontrolleur gibt es nicht.

Nachrangdarlehen. Die Darlehen sind unbesichert und nachrangig gegenüber allen anderen Verbindlichkeiten des Darlehensgebers. Die Darlehen werden ab Beitritt bis Ende März 2018 mit 3 Prozent, im Folgejahr mit 4 Prozent und im dritten Jahr mit 5 Prozent verzinst. Ende März 2020 ist der Darlehensbetrag zur Rückzahlung fällig.

Verwendung der Darlehen. Der Darlehensnehmer will mit den Anlegergeldern über die Vergabe eines nachrangigen und mit 6,75 Prozent jährlich verzinsten Darlehens an die Projektgesellschaft Solaranlagen zwischenfinanzieren, die auf Dächern von Hauseigentümern montiert werden, die wiederum die Solaranlagen für 20 Jahre mieten. Die Investitionen erfolgen erst, wenn die Solaranlagen installiert, in Betrieb genommen und vom Hauseigentümer abgenommen wurden.
Da die MEP-Projektgesellschaft Eigentümer der PV-Anlagen bleibt, verbaut sie Anlagen mit guter Qualität, übernimmt selbst die Wartung und den Service und sorgt für einen umfassenden Versicherungsschutz. Lieferant der PV-Anlagen-Teile ist die IBC Solar AG, Lieferant der Wechselrichter ist die ABB-Group.
Die Zinsen erwirtschaftet die Projektgesellschaft aus den Mietzahlungen der Hauseigentümer für die PV-Anlage. Die Tilgung soll aus der Endfinanzierung gezahlt werden. Hierbei werden die Mietforderungen verbrieft, in Wertpapiere verpackt und an Großinvestoren verkauft. Dieselbe Bank, mit der die Darlehensverträge für die Zwischenfinanzierung der Solaranlagen abgeschlossen wurden, übernimmt tranchenweise auch die Verbriefung. Sie verkauft die so gebildeten Wertpapiere an ihre institutionellen Kunden, die Zinsen auf die Papiere erhalten. Die MEP Projektgesellschaft muss diese Zinsen zahlen und erwirtschaften. Momentan profitiert die MEP Projektgesellschaft vom derzeitig niedrigen Zinsniveau. Die erste Verbriefung ist für Ende 2016 vorgesehen. Allerdings werden die Einnahmen aus der ersten Tranche für die Reinvestition in neue Solar-Dachanlagen verwendet.

Vorteile für Hauseigentümer. Ob und in welchem Umfang das Eigenverbrauchsmodell für Hauseigentümer finanzielle Vorteile bringt, hängt maßgeblich von der zukünftigen Strompreisentwicklung ab, von der Miethöhe, aber auch von der Rentabilität der Anlage, der Eigenverbrauchsquote und dem Verbrauchsverhalten der Hauseigentümer. Fiele der Strompreis auf etwa 15 Cent je kWh, würde sich eine eigene PV-Anlage nicht mehr rentieren, so MEP. Je größer der Eigenverbrauchsanteil ist, desto rentierlicher ist das Modell für den Hauseigentümer, da die EEG-Vergütung für den ins Netz einzuspeisenden Strom nur noch sehr niedrig ist. Im Durchschnittsfall liegt der Selbstverbrauchsanteil laut MEP bei nur 30 bis 50 Prozent. MEP schätzt, dass der Break-Even für den Hauseigentümer im Durchschnitt zwischen sechs und acht Jahren erreicht wird. Ob sich eine PV-Anlage für einen Hauseigentümer lohnt und wie groß die Anlage sein sollte, ist stets eine Einzelfallentscheidung und wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Erwirbt ein Hauseigentümer eine PV-Anlage selbst, rechnet sich das anfangs besser als das Mieten, der Hauseigentümer muss sich aber um alles selbst kümmern, auch um die laufende Betreuung, wie die Wartung und die Bildung einer Rücklage für den Wechselrichter.

Finanzierung und laufende Nebenkosten. Auf Ebene der Projektgesellschaft werden die Solaranlagen zu 70 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens über Bankdarlehen finanziert. Die restlichen 30 Prozent über die Nachrangdarlehen der Anleger. Die Darlehensverträge für die Bankfinanzierung für die Tranche in die Te Solarsprint IV investiert, wurden kürzlich abgeschlossen. Die Darlehensausreichung erfolgt auf Basis der tatsächlich installierten Anlagen.
6,85 Prozent des Darlehensbetrags beziehungsweise 2,1 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens sind einmalige Nebenkosten des Darlehensgebers, das ist in Ordnung.
Es fallen jährlich 0,78 Prozent des Darlehensbetrags beziehungsweise 0,24 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens an laufenden Nebenkosten des Emittenten an. Die Nebenkosten der Projektgesellschaft kommen noch hinzu, dazu gehören 0,42 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für die Geschäftsführung.

Rückfluss. Reinvestitionen sind vorgesehen – die Erträge aus der ersten Verbriefung der veräußerten Rechte werden für die Installation neuer Solardachanlagen verwendet.
Trat ein Anleger zum 30. September 2016 bei, soll er bis Ende März 2020 insgesamt 110 Prozent seines Darlehensbetrags nach Steuern zurückerhalten. Das entspricht einer IRR-Rendite von 2,5 Prozent jährlich nach Steuern.

fondstelegramm-Meinung. Die gesunkene EEG-Vergütung beflügelt Anbieter von PV-Anlagen, Wege zu beschreiten, die weniger abhängig von der Einspeisevergütung sind. Gepaart mit dem einher gehenden Interesse vieler Hauseigentümer, unabhängig von der Stromversorgung und den Strompreisen zu sein, werden eigene Dächer immer mehr zu Standorten von Solaranlagen. Hier tummeln sich viele PV-Anbieter mit verschiedenen Herangehensweisen, einer ist MEP, der als Generalunternehmer für diese Vermögensanlage fungiert. MEP baut seit zwei Jahren seine Kundengewinnung und die Anlagenplanung aus und versucht, die Prozesse zu optimieren. Die Anfangsinvestitionen führten zu negativen Jahresabschlüssen. Der Emittent der Vermögensanlage verfügt über keine nennenswerte Bonität. Nur die Gewinnung von Hauseigentümern als Mieter für PV-Anlagen auf dem eigenen Dach, deren Finanzierung , die Verbriefung der Mietforderungen und deren Verkauf an Großinvestoren sollen dafür sorgen, dass die Anleger Zinsen und Tilgung erhalten. Eine Bank, die die restliche Finanzierung und Verbriefung übernimmt, steht bereits fest. Der nicht vorhersehbare Faktor der Strompreisentwicklung ist entscheidend dafür, ob sich das Eigenverbrauchsmodell für einen Hauseigentümer zukünftig lohnt. Die in den vergangenen zwei Jahren aufgelegten drei Vorgänger-Vermögensanlagen wurden bislang planmäßig bedient.

Es gibt derzeit genügend Potenzial für das Modell, es muss nur aufwendig sondiert werden – der Strompreis als entscheidende, schwer kalkulierbare Größe schwebt über allem.