Angebot. Die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG bietet nachrangige Darlehen an. Mit den Darlehensbeträgen will UDI über Projektgesellschaften Solar-, Windenergie, Biogasanlagen, Wärmenetze und Immobilien mit geringem Energieverbrauch in Deutschland und anderen europäischen Ländern finanzieren. Da die Projekte noch nicht feststehen, handelt es sich um einen Blindpool. UDI will bis zu 15 Millionen Euro platzieren. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projektgesellschaften liegt bei insgesamt rund 29,9 Millionen Euro. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es können Darlehensbeträge ab 5.000 Euro gezeichnet werden. Ein Agio wird nicht erhoben. Frühestens zum 30. Juni 2019 können Anleger die Darlehen ordentlich kündigen, dann zum 30. Juni 2021 und im Anschluss jährlich. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Die Darlehensverträge enden spätestens zum 30. Juni 2029. Sollte die Tilgung zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, werden die Beträge ab dem Fälligkeitstag mit 3,0 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst. Wenn nach der letzten Zeichnung zwei Jahre vergangen sind, kann auch UDI das Darlehen kündigen mit einer Frist von sechs Monaten.

Historie. Der Emittent und zugleich Darlehensnehmer, die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG, wurde 2016 gegründet. Seine Bonität ist allein von der Darlehensgewährung der Anleger und vom erfolgreichen Verlauf der Projekte abhängig. Patronatserklärungen der UDI für den Darlehensgeber und Gewinn- und Abführungsverträge bestehen nicht. Gesellschafter des Emittenten sind sein Komplementär, die UDI Festzins Verwaltungs GmbH und Georg Hetz als Kommanditist. Er ist auch Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Komplementärs. Georg Hetz hält 40,8 Prozent der UDI Bioenergie GmbH und alle Anteile der UDI Projektgesellschaft mbH. Beide entwickeln und projektieren Solar- und Biogasanlagen. Auch an der mit dem Vertrieb beauftragten UDI Beratungsgesellschaft ist Georg Hetz zu 100 Prozent beteiligt. Georg Hetz ist gelernter Bankkaufmann. Er hat 1998 UDI gegründet. Vorher war er langjährig bei diversen Banken tätig. Er war nach eigenen Angaben am Aufbau der Quelle Bank (heute ING DiBa) und der Umweltbank beteiligt.
Die 1998 gegründete UDI Beratungsgesellschaft ist die Muttergesellschaft der UDI Projekt-Finanz GmbH, die Genussrechte und Zinspapiere anbietet. Georg Hetz ist Alleingesellschafter der UDI Projektgesellschaft mbH, die Wind- und Solarpark-Finanzanlagen konzipiert. Georg Hetz ist auch zu 51 Prozent an der UDI Bioenergie GmbH beteiligt, die Biomasseanlagen konzipiert und finanziert, 49 Prozent hält der Geschäftsführer der UDI Bioenergie, Harald Felker. Neben der Konzeption und Finanzierung der Vermögensanlagen kümmert sich UDI auch um die kaufmännische Betriebsführung. Die Energieanlagen werden jedoch von Dritten konzipiert, errichtet und betrieben. UDI beschäftigt rund 50 Mitarbeiter.
UDI hat seit 2007 29 eigene Vermögensanlagen emittiert, davon befindet sich noch eine in der Platzierung. Die restlichen 28 umfassen ein Emissionsvolumen von rund 150,5 Millionen Euro.
Von den 29 Vermögensanlagen waren 20 Festzinsanlagen, von denen 19 bereits Auszahlungen leisteten. Davon befanden sich 14 Vermögensanlagen mit ihren Auszahlungen genau im Plan, bei einer lagen die negativen Abweichungen im 5-Prozent-Bereich, vier Vermögensanlagen blieben leicht unter Plan. Für zwei Vermögensanlagen konnten die Anlegergelder bereits wieder planmäßig zurückgeführt werden. Der Investitionsfokus war auf Deutschland gerichtet. Nur drei Solaranlagen lagen in Spanien, zwei in Italien, drei Biogasanlagen standen ebenfalls in Italien. Bei den Projekten handelte es sich um 35 Biogasanlagen, zwei Biomasseanlagen, 24 Solaranlagen, drei Windparks und eine Immobilie.
Nach Angaben von UDI zahlten zwei Genussrechte knapp unter Plan aus. Eine Windenergiebeteiligung wurde bereits wieder aufgelöst und die Anleger erhielten mehr zurück als prognostiziert, so UDI. Fünf Biogas-Fonds blieben leider hinter ihren Erwartungen zurück. Bis Ende 2017 sollen die Fonds saniert werden und dann auch wieder auszahlen, so UDI. Des Weiteren gibt es noch einen Immobilienfonds, der bislang prognosegemäß ausgezahlt hat.
Darüber hinaus hat UDI 10 Vermögensanlagen mit einem Kapitalvolumen von 55,7 Millionen Euro für Dritte herausgebracht, die zahlten bislang alle prognosegemäß aus.
Eine von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Leistungsbilanz gibt es nicht.

Nachrangdarlehen. Die Darlehen sind nachrangig gegenüber allen anderen Gläubigeransprüchen gegen den Emittenten. Die qualifizierte Nachrangklausel sieht darüber hinaus vor, dass die Ansprüche dann nicht geltend gemacht werden können, wenn das zu einer Insolvenz der Emittentin führen würde.
Die Darlehen sollen ab dem Geldeingang bis Mitte 2022 mit 4,0 Prozent, bis Mitte 2026 mit 5,0 Prozent jährlich verzinst werden, bis Mitte 2028 mit 6,0 Prozent und bis Mitte 2029 mit 6,5 Prozent pro Jahr. Am Ende der jeweiligen Darlehenslaufzeit – je nach Kündigung – will UDI den Darlehensbetrag vollständig zurückzahlen. Die Tilgungsbeträge sollen aus den Verkaufserlösen der Projekte erbracht werden.

Verwendung der Darlehen. Mit den Anlegergeldern sollen erneuerbare Energieanlagen, Wärmenetze und Energiesparhäuser geplant, errichtet oder erworben und danach betrieben und am Ende wieder veräußert werden.
Für jeden Bereich setzt UDI spezielle Voraussetzungen für die Aufnahme in das Portfolio. So werden Solaranlagen an Standorten mit hoher Globalstrahlung bevorzugt. Für den Standort haben mindestens ein Gutachten und eine PV-Sol-Berechnung vorzuliegen. Die Hersteller müssen auf die Module 5 Jahre Gewährleistung geben und eine Leistungsgarantie über 20 Jahre gewähren. Für Windenergieanlagen sind zwei Windgutachten erforderlich.
Für Biogasanlagen müssen langfristige Lieferverträge zur Anlieferung des Substrats vorliegen. Die Preise müssen kalkulierbar, die pflanzlichen Rohstoffe qualitativ gut und nicht gentechnisch verändert sein. Ergänzend sollen Mist und Gülle verarbeitet werden.
Für alle Kraftwerke werden die Rechte am Grundstück grundbuchlich gesichert. Die Energieerzeugungsanlagen müssen von renommierten Herstellern stammen. Alle Kraftwerke müssen wirtschaftlich arbeiten und die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Emittenten ermöglichen.
Auch Blockheizkraftwerke in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen können finanziert werden. UDI legt großen Wert auf eine effektive Steuerung und die Möglichkeit einer Fernüberwachung. Außerdem müssen Wärmelieferungsverträge mit einer genügenden Anzahl an Wärmeabnehmern für mindestens zehn Jahre vorliegen.
UDI strebt an, dass die Darlehensgelder in drei bis fünf Projekte fließen. UDI gibt an, dass ihr derzeit mehr potentielle Projekte zur Prüfung vorliegen, als mit dieser Vermögensanlage finanziert werden können. Darunter befinden sich eine Solaranlage und eine Anlage zur Biogas-Direkteinspeisung, bei der das Biogas auf Erdgasqualität gebracht und in das Erdgasnetz eingespeist wird.

Finanzierung. Es ist geplant, dass die Projektgesellschaften die Hälfte ihres Gesamtinvestitionsvolumens aus Eigenkapital und Darlehen der Anleger finanzieren, weitere 50 Prozent aus Bank-Darlehen.
90,6 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens sollen in die Projekte fließen. 9,3 Prozent sind für Nebenkosten des Emittenten und der Projektgesellschaften vorgesehen. 0,1 Prozent sollen eine kleine Liquiditätsreserve darstellen.
0,11 Prozent des Darlehensbetrags fallen anfänglich jährlich für den Jahresabschluss und die Komplementärvergütung an, die Vergütungen werden mit zwei Prozent jährlich gesteigert. Die durchschnittlich jährliche Gewinnbeteiligung von Georg Hetz am Emittenten und anderen UDI-Gesellschaften, die mit dieser Vermögensanlage verbunden sind, beträgt insgesamt 0,18 Prozent des Darlehensbetrags. 0,31 Prozent sind anfänglich jährlich für das Anlagenmanagement vorgesehen. Auch diese Beträge werden mit zwei Prozent jährlich gesteigert.

Rückfluss. Anleger, die Anfang 2017 das Darlehen gewähren, sollen bei planmäßigen Zins- und Tilgungsleistungen während der 12,5 Jahre Laufzeit insgesamt 145 Prozent ihres Darlehensbetrags nach Steuern wieder zurückerhalten und eine jährliche IRR-Rendite von 3,3 Prozent erzielen.

Vertragsgestaltung. Es gibt keinen Mittelverwendungskontrolleur. Wie bei UDI-Darlehensverträgen üblich, erklärt jeder Anleger im Darlehensvertrag, dass die Ausreichung des Darlehens nicht gegen das Gesetz verstößt. Diese Formulierung zielt laut UDI nur auf gewerbliche Zeichner ab. Nach Aussagen von UDI ist dieser Satz für Privatanleger irrelevant.

fondstelegramm-Meinung. Da es sich um einen Blindpool handelt, lässt sich zu den Projekten kaum was sagen. Was bleibt, ist der Blick auf den Anbieter. UDI ist ein gewissenhaftes Emissionshaus, das sich auf erneuerbare Energien spezialisiert hat und das nötige fachliche Know-how mitbringt. Die meisten Vermögensanlagen laufen wie vorgesehen, vor allem die Festzinsanlagen wurden, bis auf wenige Ausnahmen mit geringen Abweichungen, immer prognosegemäß bedient. Nur einige Biogasfonds haben Schwierigkeiten, die aber mittelfristig behoben werden sollen. UDI ist sehr kooperativ und auskunftsfreudig. Nur eine Leistungsbilanz oder etwas Adäquates hat sie noch nicht erstellt.

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