Angebot. Die UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG bietet Nachrangdarlehen an. Die Darlehensbeträge sollen direkt oder über Zwischengesellschaften an Projektgesellschaften fließen, die damit erneuerbare Energieprojekte realisieren, Immobilien mit niedrigem Energiebedarf entwickeln und Servicegesellschaften finanzieren wollen. Da noch keine Projekte feststehen, handelt es sich um einen Blindpool. Insgesamt will UDI 15 Millionen Euro platzieren. Der Mindestdarlehensbetrag ist 5.000 Euro. Ein Agio wird nicht erhoben. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie können zum Ende der Jahre 2020 und 2022 und danach jährlich ihr Darlehensverhältnis ordentlich kündigen, mit einer Frist von einem Jahr. Die Darlehenslaufzeit endet planmäßig am 31. Dezember 2030.

Zielmarkt. Der Investitionsschwerpunkt der Vermögensanlage ist auf Biogasanlagen gerichtet. Ende 2016 gab es in Deutschland laut Statista rund 9.200 Biogasanlagen, die laut Fachverband Biogas eine Leistung von insgesamt 4.500 MW erbringen. Für 2017 schätzt Statista die Anzahl der Biogasanlagen auf 9.346.
Seit 2017 werden EEG-Vergütungen für Biogasanlagen im Ausschreibungsverfahren vergeben. Das betrifft sowohl neue Biogasanlagen als auch Anschlussförderungen bestehender Anlagen mit einem verbleibenden Vergütungsanspruch von höchstens acht Jahren. Ausgenommen sind Gülle-Kleinanlagen bis 75 kW. Bis 2022 sollen so insgesamt 1.050 MW ausgeschrieben werden, jeweils 150 MW pro Jahr von 2017 bis 2019.
Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren betrug im Jahr 2017 14,88 Cent je kWh. Er verringert sich um ein Prozent pro Jahr. Nach Zuschlagerteilung muss die Anlage innerhalb von zwei Jahren errichtet werden.
Betreiber bestehender Biogasanlagen können sich vor Auslaufen der alten EEG-Vergütung auch an den Ausschreibungen beteiligen. Der Höchstwert für Bestandsanlagen im Ausschreibungsverfahren lag 2017 bei 16,9 Cent je kWh. Er sinkt ebenfalls ein Prozent pro Jahr.
Maximal 50 Prozent des Substrats dürfen je Anlage aus Getreide und Mais bestehen, der Anteil sinkt bis 2021 auf 44 Prozent. Oder der Betreiber verpflichtet sich, doppelt so wie viel Leistung zu installieren, wie er gefördert bekommt.
Die EEG Vergütungen für neue Anlagen werden für 20 Jahre gezahlt. Für Bestandsanlagen werden die EEG-Zahlungen maximal zehn Jahre entrichtet und können nicht erneut verlängert werden.
Anlagenbetreiber, die keine EEG-Vergütungen beziehen, aber einen Anspruch auf eine solche hätten, können die Zahlung einer Flexprämie verlangen.

Historie. Darlehensnehmer und Emittent ist die im November 2017 gegründete UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG. Ihr Komplementär, die UDI Festzins Verwaltungs GmbH, gehört Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Unternehmensgruppe, die 1998 entstand. Mit ihm besteht ein Schlüsselpersonenrisiko. UDI konzipiert Finanzanlagen für erneuerbare Energieprojekte und übernimmt auch deren kaufmännische Betriebsführung. Geplant, errichtet und technisch betreut werden die Anlagen jedoch von Dritten. UDI beschäftigt 62 Mitarbeiter. Da Georg Hetz als Alleingesellschafter des Komplementärs auf der Seite des Darlehensgebers und als Geschäftsführer möglicher Projektgesellschaften auf der Darlehensnehmerseite steht, befindet er sich in einem Interessenkonflikt.
Ein Mittelverwendungskontrolleur wird nicht eingesetzt.

Bisherige Vermögensanlagen. Von 2007 bis Ende Februar 2018 hat UDI 21 derzeit noch laufende Vermögensanlagen emittiert mit einem platzierten Kapital von insgesamt 161 Millionen Euro. Davon konnten 13 ihre prognostizierten Auszahlungen erreichen. Acht blieben unter Plan, wobei die Abweichungen zwischen 5 und 11 Prozentpunkten lagen. Weitere sieben UDI-Vermögensanlagen mit einem Kapital von insgesamt 44,1 Millionen Euro wurden bereits wieder aufgelöst. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgten laut UDI pünktlich und vollständig.
Außerdem gab es zwei UDI-Vermögensanlagen, die sich ausschließlich auf Immobilien bezogen. Im Jahr 2013 hat UDI den UDI Green Building Fonds 1 mit einem Emissionsvolumen von 7,7 Millionen Euro aufgelegt. Die Auszahlungen von bisher 17,25 Prozent erfolgten prognosegemäß. Der 2017 emittierte Immo Sprint Festzins I mit einem gezeichneten Kapital von rund zehn Millionen Euro hatte unter anderem in die Errichtung eines Hotels und Boardinghauses in Raunheim investiert. Das Projekt wurde veräußert, so UDI. Die Kaufpreiszahlung wird für Ende Mai 2018 erwartet.
Bis Ende 2017 wurden mit eigenen UDI-Vermögensanlagen 21 Biogasanlagen errichtet, sie befinden sich laut UDI alle am Netz. Drei davon liegen in Italien. Vier der Biogasanlagen erzeugen Biomethan.

Nachrangdarlehen. Die Nachrangdarlehen sind unbesichert und nachrangig gegenüber allen anderen Gläubigern des Emittenten. Die Darlehen sollen bis Ende 2023 mit 4,00 Prozent, bis Ende 2027 mit 5,00 Prozent, bis Ende 2029 mit 6,00 Prozent und bis Ende 2030 mit 6,50 Prozent jährlich, verzinst werden. UDI nimmt an, dass bis Ende 2029 rund 14 Prozent des ursprünglichen Nachrangkapitals sukzessive, beginnend ab 2020, gekündigt wird, das sind rund 1,6 Prozent pro Jahr. Laut UDI liegen die bisherigen Werte zwischen 0,2 und 12,1 Prozent jährlich – das ist eine sehr große Spanne. Eine höhere Kündigungsrate könnte die Zahlungen an die Projektgesellschaften und folglich die Erbringung der Zins- und Tilgungsleistungen gefährden. Nicht vorzeitig gekündigte Darlehen sollen am 31. Dezember 2030 getilgt werden.

Verwendung der Darlehensbeträge. Der Emittent gewährt zweckgebundene Nachrangdarlehen an Zwischengesellschaften und Projektgesellschaften. Letztere sollen damit in erneuerbare Energieprojekte, energieeffiziente Baumaßnahmen und Dienstleistungen zur Senkung der Betriebskosten von Projektgesellschaften investieren. Möglich sind die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, aber auch von Immobilien, die energiesparend bewirtschaftet werden können und von Grundstücken, die für solche Immobilien vorgesehen sind. Zum Investitionsziel gehören auch Servicegesellschaften, die durch das Anbieten zentraler Dienstleistungen, beispielsweise bei der Beschaffung von Ersatzteilen, Verbrauchsstoffen, Substraten und Wartungsleistungen, die Betriebskosten der Projektgesellschaften senken können – durch Mengenrabatte. Die ersten Servicegesellschaften wurden bereits gegründet und sind auch tätig geworden. So flossen nach Auskunft von UDI 1,7 Millionen Euro des Energie Festzins 12 in den zentralen Substrateinkauf und in zentralisierte Wartungs- und Service-Leistungen Dritter.
Die Investitionsanforderungen entsprechen denen des Festzins 12. So sollen die Energieerzeugungsanlagen in Deutschland oder in anderen EU-Ländern stehen. Für die Immobilien sind deutsche Standorte mit guten Ertragsprognosen vorgegeben. Für alle Kraftwerke müssen Ertragsgutachten vorliegen und die Rechte grundbuchlich gesichert sein. Die Anlagen sollen von renommierten Herstellern stammen und rentabel arbeiten. Für Biogasanlagen müssen zudem langfristige Substratlieferverträge abgeschlossen sein. Die verwendeten Pflanzen dürfen nicht gentechnisch verändert sein. Zudem sollen Mist und Gülle einen hohen Anteil der Biomasse bilden. Als Brennstoffe für Wärmekraftwerke kommen nur nachwachsende Rohstoffe oder Biogas infrage.
Durch die im Ausschreibungsverfahren zustande kommenden geringen EEG-Vergütungen für Windkraftanlagen und Solarparks, findet UDI derzeit bereits in Betrieb befindliche Biogasanlagen, aber auch Immobilien mit niedrigem Energieverbrauch am interessantesten.
Aus den laufenden Erträgen der Projekte, beispielsweise aus Stromerträgen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Service-Leistungen, sollen die Zinsen erwirtschaftet werden. Die Tilgung der Darlehensbeträge ist aus dem Verkauf der Projekte, der Projektgesellschaften oder über eine Anschlussfinanzierung vorgesehen.

Finanzierung. Der Emittent nimmt selbst kein Bankdarlehen in Anspruch, aber die Projektgesellschaften sollen sich zu 50 Prozent aus Bankdarlehen finanzieren. Da es sich um einen Blindpool handelt, liegen noch keine Finanzierungszusagen vor.
9,5 Prozent des Darlehensbetrags werden für Nebenkosten des Emittenten verwendet.
0,56 Prozent des Darlehensbetrags fallen durchschnittlich jährlich für Nebenkosten des Emittenten an. Die Nebenkosten der Projekt- und Zwischengesellschaften kommen noch hinzu.

Rückfluss. Reinvestitionen sind laut UDI möglich.
Anleger, die zum 1. Juni 2018 beitreten, sollen während der 12,5 Jahre währenden Darlehenslaufzeit insgesamt 145 Prozent ihres eingesetzten Kapitals nach Steuern wieder zurückerhalten und eine IRR-Rendite nach Steuern von 3,5 Prozent erzielen.

fondstelegramm-Meinung. Das Produkt ist quasi eine Fortsetzung der Nachrangdarlehen des Energie Festzins 12. Die Investitionskriterien, der Investitionsfokus, die Laufzeit und sogar der geplante Rückfluss sind unverändert. Die sehr große Bandbreite möglicher Investitionsbereiche führt zu einer großen Ansammlung rudimentärer Informationen im Prospekt. Es reicht nicht aus, allgemeine Markttrends zu nennen. Die für den Investitionsgegenstand ganz speziellen Situationen, Rechtslagen, Zahlen und Fakten, wie beispielsweise die konkrete Höhe möglicher EEG-Vergütungen, sind aus Anlegersicht für die angestrebten Investitionsländer präzise darzulegen. Auch wenn das bei der großen Bandbreite der Investitionsmöglichkeiten zu einem größeren Prospektumfang führen würde. Zudem ist eine vollständige, übersichtliche Darstellung der bisherigen Investitionsgegenstände, samt Stand der Entwicklung, für alle zu veröffentlichen.

Zuverlässiger Anbieter, der jedoch, auch bei breitem Investitionsspektrum, detailliertere Informationen für alle offenlegen muss: zum Zielmarkt und zu den bereits durch ihn realisierten Vermögensgegenständen