Angebot. Die UDI Festzins 10 GmbH & Co. KG bietet Nachrangdarlehen an. Die sollen über Projektgesellschaften voraussichtlich in zwei Biogasanlagen und eventuell in ein Biomasseheizkraftwerk in Deutschland fließen. Konzipiert ist die Kapitalanlage als Blindpool. Die Darlehen müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Ein Agio wird nicht erhoben. Insgesamt will UDI sechs Millionen Euro platzieren. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Darlehensgeber können jeweils zum 30. September der Jahre 2018, 2020 und dann jährlich ihr Darlehn ganz oder teilweise kündigen, mit einer Frist von 12 Monaten. Die Darlehen enden am 30. September 2026. UDI erläutert, dass die einjährige Kündigungsfrist ausreiche, um Folge-Anleger zu finden. Würden sehr viele Darlehensgeber gleichzeitig von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, müssten Projekte veräußert werden. Auch der Emittent kann das Darlehen vorzeitig mit einer Frist von einem halben Jahr kündigen, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren.

Historie. Der Emittent wurde im Mai 2015 gegründet. Er verfügt über keine nennenswerte Bonität. Sein Komplementär ist die UDI Festzins Verwaltungs GmbH, deren alleiniger Gesellschafter Georg Hetz ist. UDI hat für den Emittenten keine Patronatserklärung abgegeben. Es liegen auch keine Ergebnis- und Gewinnabführungsverträge vor.
Die 1998 gegründete UDI Beratungsgesellschaft ist die Muttergesellschaft der UDI Projekt-Finanz GmbH, die Genussrechte und Zinspapiere anbietet, der UDI Projektgesellschaft mbH, die Wind- und Solarpark-Finanzanlagen konzipiert und der UDI Bioenergie GmbH, die Biomasseanlagen konzipiert und finanziert. UDI übernimmt stets die Funktionen der Konzeption der Kapitalanlage, ihrer Finanzierung und der kaufmännischen Betriebsführung. Außerdem trifft UDI bei Biogasanlagen die Vereinbarungen mit den Landwirten für die Bereitstellung der Biomasse. Die Projektierung der Anlagen und die technische Betriebsführung obliegen Dritten.
UDI hat bislang 26 eigene Finanzanlagen mit einem Eigenkapital von rund 129 Millionen Euro emittiert. Die meisten Anlagen wurden in Deutschland errichtet, einige Alt-Solaranlagen befinden sich in Spanien, einige Biogas- und Photovoltaikanlagen stehen in Italien, so UDI. Die Anlegergelder aus UDI-Kapitalanlagen flossen in insgesamt 35 Biogasanlagen, zwei Biomasseanlagen, 22 Solaranlagen, drei Windparks und eine Immobilie.
Nach eigenen Angaben haben bislang alle Finanzanlagen planmäßig ausgezahlt. Eine von einem Wirtschaftsprüfer bestätigte Leistungsbilanz liegt jedoch nicht vor. Bis auf die beiden Genussrechte aus den Jahren 2008 und 2010 wurden alle Beteiligungen erst nach 2012 emittiert und sind folglich noch sehr jung.

Darlehen. Die Darlehen sind unbesichert. Sie sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet und nachrangig gegenüber anderen Gläubigern. Die Darlehensbeträge sollen mit 4,0 Prozent ansteigend bis auf 6,5 Prozent, bei voller Laufzeit im Durchschnitt zu 4,9 Prozent, jährlich verzinst werden. Die Rückzahlung ist für den 30. September 2026 vorgesehen.

Verwendung der Anlegergelder. Ob der Emittent die versprochenen Zins- und Tilgungsleistungen bedienen kann, hängt ausschließlich vom Erfolg seiner Investitionen ab.
Der Emittent will sich an Projektgesellschaften beteiligen oder ihnen Nachrangdarlehen gewähren. Die Projektgesellschaften sollen Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen und Wärmenetze in Europa planen, errichten oder fertig kaufen und betreiben. Der Emittent kann sich nach eigenen Angaben auch an geschlossenen Fondsgesellschaften oder ähnlichen Gesellschaften beteiligen, in der UDI zumindest der Mehrheitsgesellschafter ist. Der Emittent beteiligt sich nur an solchen UDI-Projektgesellschaften, die erneuerbare Energie-Projekte realisieren. Wichtige langjährige Partner der UDI sind beispielsweise die Energiequelle GmbH, die SAB AG und die TE Management AG.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit will der Emittent in zwei Biogasanlagen in Deutschland investieren, deren Betreiber schon mehrere andere Biogasanlagen managen, so UDI. Gegebenenfalls wird der Emittent ein Biomasseheizkraftwerk finanzieren, das Pellets und Hackschnitzel verheizt.

Investitionskriterien. Biogasanlagen müssen von renommierten Herstellern stammen. Es haben langfristige Substratlieferverträge vorzuliegen. Die als Substrat dienenden Pflanzen dürfen nicht gentechnisch verändert worden sein. Jede Anlage soll viel Mist und Gülle verarbeiten. Investitionsländer wurden nicht vorgegeben. UDI gibt im Gespräch an, dass die Betreiber über ausreichend Erfahrung verfügen muss. Im Fokus stehen Biogasanlagen, die nicht über das EEG vergütet werden, sondern für die langfristige Wärmelieferverträge mit Stadtwerken abgeschlossen werden.
Investiert werden kann auch in Blockheizkraftwerke, die umweltfreundlich Wärme erzeugen, zum Beispiel durch das Verheizen von Pellets, Hackschnitzeln und Biogas. Die Steuerung des Wärmenetzes und die Fernüberwachung müssen gewährleistet sein. Es müssen so viele Wärmelieferungsverträge mit Laufzeiten über mindestens zehn Jahre mit Wärmeabnehmern vorliegen, dass jede Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.
Photovoltaikanlagen müssen an Standorten errichtet werden oder stehen, die von mindestens einem Gutachter eingeschätzt wurden. Sonnenreiche Standorte werden bevorzugt. In den ausgewählten Ländern muss der Strom ähnlich dem deutschen EEG vergütet werden. Laut UDI kommen nur Bestandsanlagen in Italien und Deutschland in Betracht. Die Module müssen von einschlägigen Herstellern stammen, die wenigstens eine 5-jährige Produkt- und eine 20-jährige Leistungsgarantie abgeben.
Windenergieanlagen haben an Standorten zu stehen, deren Güte von zwei Gutachtern bewertet wurde und die eine mittlere Windgeschwindigkeit von wenigstens sechs Metern pro Sekunde aufweisen. Die Gutachten dürfen nach Angaben von UDI höchstens zwei Jahre alt sein. Auch hier sind renommierte Anlagenhersteller angesagt. EEG-ähnliche Vergütungen werden hier nicht gefordert.
UDI unterstreicht, dass der Emittent vornehmlich in Projektentwicklungen investieren will. Die Anlegergelder werden im Wesentlichen zur Vorfinanzierung genutzt.

Finanzierung. Der Emittent nimmt keine weiteren Darlehen auf. Allerdings werden die Projekte zum Großteil über Bankkredite finanziert.
9,8 Prozent des Gesamtdarlehensbetrags werden für den Vertrieb, die Konzeption und Prospektherstellung fällig. Die Nebenkosten der Projektgesellschaften kommen noch hinzu.
Es fallen jährlich 10.000 Euro für Jahresabschluss und Komplementärvergütung an und 27.000 Euro für das Asset-Management, beide Positionen werden jährlich mit zwei Prozent gesteigert.

Rückfluss. Unter der Annahme, dass Anleger zum 1. Oktober 2016 den Darlehensbetrag eingezahlt haben, sollen ihnen während der zehnjährigen Darlehenslaufzeit insgesamt 136 Prozent ihres Darlehensbetrags, nach Steuern wieder zurückgezahlt werden. Das entspricht einer geplanten IRR-Rendite von 3,6 Prozent jährlich nach Steuern.

Vertragsgestaltung. Es gibt keinen Mittelverwendungskontrolleur. Jeder Anleger erklärt im Darlehensvertrag, dass die Ausreichung des Darlehens nicht gegen das Gesetz verstößt. Diese Formulierung zielt nur auf gewerbliche Zeichner ab, da die Bafin den Vertrag gegebenenfalls als Bankgeschäft beurteilen könne, so UDI. Nach Aussagen von UDI können Privatanleger diesen Satz im Darlehensvertrag streichen.

Eignung für Stiftungen. Der Anbieter ist ein erfahrener Konzeptionär und Finanzierer von Geldanlagen im Bereich Erneuerbare Energien. Für seine positive Auszahlungsbilanz gibt es leider keine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers. Maßgeblich für Zins- und Tilgungsleistungen ist der Erfolg von zwei oder drei Projektentwicklungen, für die keine näheren Informationen vorliegen. Über den Kapitalerhalt bei Zeichnung dieses Produkts können wir darum keine Aussage treffen. Der Ansprechpartner für Stiftungen ist Andreas Speck.

fondstelegramm-Meinung. UDI verfügt über langjährige Erfahrung in der Konzeption und Finanzierung von Kapitalanlagen. Durch UDI Geldanlagen wurden bislang zahlreiche Erneuerbare Energieprojekte finanziert, mehrheitlich Biogas- und Solaranlagen. Die Aussage, dass bislang alle UDI-Kapitalanlagen planmäßig ausgezahlt haben, ist eine Darstellung des Anbieters, für die es keine Bestätigung von einem Wirtschaftsprüfer gibt. Die Bedienung von Zins- und Tilgungszahlungen der Anlegerdarlehen ist projektabhängig. Genaueres zu den Projekten lässt sich derzeit nicht sagen, außer dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zwei einheimische Biogasanlagen sind und vielleicht noch ein Biomasseheizkraftwerk. Da es sich um Projektentwicklungen handelt, sind die Projekte mit entsprechend hohen Risiken ausgestattet. Die vorgesehene Maximalrendite rangiert in der Spanne anderer Anbieter ähnlicher Blindpools, die zumindest teilweise Zwischenfinanzierungscharakter tragen.

Das Produkt reiht sich in die Reihe der mittlerweile typischen Blindpools ein, die eigentlich gar keine sind, aber, weil sie als Blindpools prospektiert werden, keine greifbaren Angaben zu den konkreten Projekten abbilden.