Angebot. Die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG begibt ein Nachrangdarlehen und will damit über Projektgesellschaften erneuerbarer Energieprojekte finanzieren, die geplant, errichtet, betrieben und teilweise wieder veräußert werden sollen. Da bislang noch kein Projekt feststeht, handelt es sich um einen Blindpool. UDI will insgesamt 15 Millionen Euro platzieren. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 5.000 Euro. Ein Agio wird nicht erhoben. Die Darlehensgeber erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zum Ende des Jahres 2019 können die Anleger ihre Beteiligung erstmals ordentlich kündigen. Die Vermögensanlage endet spätestens am 31. Dezember 2021.

Historie. Emittent und Anbieter ist die im Januar 2016 gegründete UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG. Ihr alleiniger Gesellschafter ist Georg Hetz. Ihr Stammkapital beträgt 1.000 Euro. Der Emittent verfügt über keine nennenswerte Bonität. Für jede UDI-Vermögensanlage wird stets ein neuer Emittent gegründet. Komplementär ist die UDI Festzins Verwaltungs GmbH. UDI hat für den Emittenten keine Patronatserklärung abgegeben. Es liegen auch keine Ergebnis- und Gewinnabführungsverträge vor.
Die 1998 gegründete UDI Beratungsgesellschaft ist die Muttergesellschaft der UDI Projekt-Finanz GmbH, die Genussrechte und Zinspapiere anbietet.
Die UDI-Gruppe erstellt und finanziert die Vermögensanlagen. Außerdem übernimmt sie die kaufmännische Betriebsführung der erneuerbaren Energieanlagen. Bei Biogasanlagen schließt sie die Vereinbarungen mit den Landwirten für die Bereitstellung der Biomasse ab. Für die Projektierung und die technische Betriebsführung der Anlagen beauftragt UDI Dritte.
Die UDI Gruppe beschäftigt derzeit 50 Mitarbeiter. Mit Georg Hetz besteht ein Schlüsselpersonenrisiko. Er selbst äußert, dass das Unternehmen weiter laufen würde, auch wenn er nicht mehr dabei wäre. Einen Mittelverwendungskontrolleur gibt es nicht.
UDI hat seit 2007 bis Ende Juni 2016 19 Vermögensanlagen mit einem platzierten Kapital in Höhe von insgesamt rund 127,2 Millionen Euro emittiert. 9 der Finanzprodukte, die 56 Prozent des Emissionsvolumens ausmachen, stammen aus den vergangenen zweieinhalb Jahren. Nach Angaben von UDI zahlten 16 Vermögensanlagen planmäßig aus, bei 3 Produkten gab es nur geringe Abweichungen. Für zwei Vermögensanlagen wurde das Kapital planmäßig wieder zurückgezahlt. Eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Leistungsbilanz gibt es nicht.
Für weitere 10 Produkte seit 2011 mit rund 55,7 Millionen Euro anderer Anbieter hat UDI die Prospektierung, den Vertrieb und teilweise die Anlegerbetreuung übernommen. Bei allen wurde nach Angaben UDIs immer prognosegemäß ausgezahlt. 6 der Vermögensanlagen, die 74 Prozent des Gesamtkapitals ausmachen, stammen aus den Jahren ab 2014.
Über UDI flossen die Anlegergelder bislang in 14 Biogasanlagen, 6 Photovoltaikanlagen und 2 Solarparks, alle Anlagen sind vollständig finanziert und bereits am Netz.

Nachrangdarlehen. Die Darlehen der Anleger sind unbesichert und nachrangig gegenüber anderen Gläubigern des Emittenten. Auf die Darlehensbeträge sollen bis Ende 2018 3,0 Prozent jährlich, von 2019 bis Ende 2020 3,5 Prozent und für das Jahr 2021 4,0 Zinsen jährlich gezahlt werden. Ende 2021 sollen die Darlehensbeträge wieder zurückgeführt werden.

Verwendung des Darlehens. Die planmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen hängen allein vom Erfolg der zu realisierenden Projekte ab.
Die Investition erfolgt über Projektgesellschaften, denen der Emittent wiederum nachrangige Darlehen gewähren will. Bei Investitionen im europäischen Ausland wird eine Blocker-Gesellschaft dazwischengeschaltet.
Die Investitionsgrundsätze haben sich im Vergleich zum UDI Festzins 10 nicht geändert, mit der Ausnahme, dass auch in Immobilien investiert werden kann, die nachhaltig errichtet worden sind: Mit den Anlegergeldern sollen erneuerbare Energieprojekte realisiert werden, auch Blockheizkraftwerke mit Nahwärmenetzen und nachhaltig errichtete Gebäude. Für die einzelnen Energiebereiche hat UDI spezielle Investitionsvoraussetzungen formuliert. Beispielsweise muss für Solaranlagen mindestens ein Ertragsgutachten vorliegen. Der Fokus liegt auf Standorten mit hohen Globalstrahlungswerten in Europa und Ländern mit einer EEG-ähnlichen Vergütung.
Solarmodule und Biogasanlagen müssen von renommierten Herstellern stammen. Für Biogasanlagen haben langfristige Substrat-Lieferverträge vorzuliegen. Als Substrat dienende Pflanzen dürfen dabei nicht gentechnisch verändert worden sein.
Investiert werden kann in Blockheizkraftwerke, die entweder mit Holz betrieben werden oder die in Verbindung mit einer Biogasanlage betrieben werden. Es müssen ausreichend viele Wärmeverträge mit den Endnutzern für mindestens zehn Jahre Laufzeit abgeschlossen sein.
Für Windenergieanlagen haben mindestens zwei Ertragsgutachten vorzuliegen. Auch hier ist Technik bekannter Hersteller gefragt.
Die als nachhaltig errichtetet zertifizierten Immobilien müssen gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein. Die Aufnahme nachhaltig errichteter Immobilien in den Produktkatalog geschah unter anderem auf Wunsch der Anleger, in ökologisch sinnvolle Immobilien investieren zu wollen, so UDI.
Laut UDI investiert jeder Emittent in vier bis zehn Projekte, um eine ausreichende Risikostreuung zu gewährleisten. So ist es auch üblich, dass mehrere Emittenten in dieselben Projekte investieren. Das sind nicht nur Projektentwicklungen, sondern auch im Bau befindliche Anlagen. In welche konkreten Projekte das Nachrangdarlehen Festzins Sprint IV einzahlt, steht noch nicht fest.

Finanzierung. Der Emittent nimmt keine Bankdarlehen auf, aber die Projektgesellschaften. Die Projektgesellschaften sollen letztendlich zu 50 Prozent über Bankdarlehen finanziert sein.
95,2 Prozent des Darlehensbetrags fließen in die Projektgesellschaften. 4,8 Prozent sind Nebenkosten, das ist in Ordnung. Die Nebenkosten der Projektgesellschaften kommen indirekt noch hinzu.
0,11 Prozent des gesamten Darlehensbetrags fallen durchschnittlich jährlich für den Jahresabschluss und die Komplementärvergütung des Emittenten an. 0,31 Prozent des Darlehensbetrags werden für das Assetmanagement verwendet.

Rückfluss. Anleger, die Ende Juni 2016 beigetreten sind, sollen während der 5,5 Jahre Darlehenslaufzeit insgesamt 114 Prozent ihres Eigenkapitals nach Steuern wieder zurückerhalten und eine IRR-Rendite von nur 2,7 Prozent jährlich erzielen.

Vertragsgestaltung. Jeder Anleger erklärt im Darlehensvertrag, dass die Ausreichung des Darlehens nicht gegen das Gesetz verstößt. Diese Formulierung zielt nur auf gewerbliche Zeichner ab, da die Bafin den Vertrag gegebenenfalls als Bankgeschäft beurteilen könne, so UDI.

fondstelegramm-Meinung. Die planmäßigen Zins- und Tilgungsleistungen hängen ausschließlich vom Erfolg der Projekte ab. Bislang sind UDI-Vermögensanlagen fast immer planmäßig gelaufen, wobei über die Hälfte des investierten Kapitals erst aus den vergangenen zweieinhalb Jahren stammen. Eine testierte Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers gibt es leider nicht. UDI ist ein erfahrener Prospektierer und Finanzierer, überlässt aber die technische Abwicklung der Projekte Dritten. Durch ihr System, dass mehrere Emittenten teilweise in dieselben Projekte einzahlen, verbreitert sie das jeweilige Produktportfolio und wird das Risiko gestreut.

Blindpool mit Risikostreuung; bisher planmäßige Ergebnisse der zum Großteil recht jungen Vermögensanlagen – Wirtschaftsprüferbestätigung fehlt aber bislang