Angebot. Die Te Energy Sprint I GmbH & Co. KG begibt Nachrangdarlehen. Über Projektgesellschaften will sie damit Solaranlagen, Windkraftanlagen in Europa und Stromspeicher in Deutschland planen, errichten oder erwerben und betreiben. Da die Projekte noch nicht feststehen, handelt es sich um einen Blindpool. Insgesamt sollen 15 Millionen Euro platziert werden. Angestrebt wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von 49,9 Millionen Euro. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 5.000 Euro. Ein Agio wird nicht erhoben. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie können ihre Darlehen erstmals zum Ende des Jahres 2020 ordentlich kündigen, mit einer Frist von einem Jahr. Die Nachrangdarlehen enden am 31. Dezember 2021.

Historie. Anbieter, Emittent und Darlehensnehmer ist die im Juli 2016 gegründete Te Energy Sprint I GmbH & Co. KG. Ihr Komplementär und Gründungsgesellschafter ist die Te Management GmbH. Stefan Keller ist ihr alleiniger Gesellschafter. Der Diplom-Ingenieur für Product Engineering hat auch einen Masterabschluss in European Mechatronics. Mit Stefan Keller besteht ein erhebliches Schlüsselpersonenrisiko. Der Darlehensnehmer verfügt über keine nennenswerte Bonität.
Die Investitionen in Solaranlagen erfolgen laut UDI nicht über die MEP Werke GmbH, dessen Geschäftsführer Stefan Keller ist. Die MEP Werke sind auf Solaranlagen unter 10 kW spezialisiert und in die will der Emittent nicht investieren.
Im Windenergiebereich hat Stefan Keller noch keine Erfahrungen gesammelt. Hier sind allenfalls Einzelinvestments vorgesehen. Die Partner für Windenergieanlagen stehen noch nicht fest. Mit einem Projektentwickler führt der Emittent derzeit Gespräche über eine oder mehrere bereits am Netz angeschlossene Windkraftanlagen in Deutschland. Hierbei würde der bisherige Betriebsführer die Anlagen auch weiterhin betreuen.
Auch Energiespeicher stellen für den Emittenten eine neue Herausforderung dar. Er sucht diesbezüglich nach geeigneten Projekten mit einem akzeptablen Preis-Leistungsverhältnis und führt erste Gespräche.
Folgende Vermögensanlagen stammen von Te: Die 2011 emittierte TRS Festzins Solar Italien I hat 8 Prozent Zinsen planmäßig entrichtet, das Objekt vorzeitig wieder verkauft und das Kapital an die Anleger zurückgezahlt. Die in den Jahren 2014 und 2015 herausgegebenen Vermögensanlagen Solar Sprint Festzins I bis III haben bislang planmäßig ausgezahlt, im Durchschnitt zwischen vier und fünf Prozent jährlich. Das 2016 emittierte Nachrangdarlehen Solar Festzins IV umfasst zehn Millionen Euro. Davon wurden bislang rund 20 Prozent in Solaranlagen im Eigenverbrauchsmodell investiert, die Investitionsphase soll Ende Mai 2017 abgeschlossen sein.
Die UDI Beratungsgesellschaft mbH hat die Vermögensanlage konzipiert und ist für den Vertrieb verantwortlich. Ihre Geschäftsführer sind der Alleingesellschafter Georg Hetz und Stefan Keller. Von den 29 laufenden UDI-Vermögensanlagen zahlten bislang 21 planmäßig aus, acht blieben nur leicht hinter der Prognose zurück. Auch die Tilgung der sieben fälligen Festzinsanlagen verlief laut UDI bisher planmäßig.
Ein Mittelverwendungskontrolleur wird nicht eingesetzt.

Nachrangdarlehen. Die Nachrangdarlehen sind nicht besichert und nachrangig gegenüber allen anderen Verbindlichkeiten des Emittenten.
Die Darlehensbeträge sollen bis Ende 2018 mit 3,0 Prozent, in den zwei Folgejahren mit 3,5 Prozent und in 2021 mit 4,5 Prozent verzinst werden. Die Darlehen sind endfällig. Die Rückzahlung der Darlehensbeträge soll durch den Verkauf der Energieanlagen oder eine Anschlussfinanzierung ermöglicht werden.

Verwendung der Nachrangdarlehen. Die Investitionen in erneuerbare Energieanlagen erfolgen über Projektgesellschaften, bei denen Stefan Keller Gesellschafter sein kann, aber nicht muss. Der Emittent gewährt den Projektgesellschaften wiederum Nachrangdarlehen.
Der Emittent will die Darlehensbeträge nutzen, um erneuerbare Energieanlagen zu planen, zu errichten und im Anschluss auch zu betreiben. Die Solar- und Windenergieanlagen sollen in Deutschland oder anderen Ländern der EU stehen, die Stromspeichersysteme in Deutschland. Laut UDI müssen nicht alle drei Energieanlagen-Arten im Portfolio vertreten sein. Es kommt darauf an, ob rentable Projekte gefunden werden. Die derzeitige Projekt-Pipeline und die Rahmenbedingungen sehen laut UDI so aus, als würde der Schwerpunkt eher bei Solaranlagen liegen.
Für Solaranlagen muss ein unabhängiges Standortgutachten oder eine Berechnung dazu vorliegen. Standorte für die es eine EEG-ähnliche Vergütung gibt und an denen eine hohe Globalstrahlung vorherrscht, werden bevorzugt. Auf die Solarmodule muss es fünf Jahre Gewährleistung geben und 20 Jahre lang eine Leistungsgarantie. UDI gibt an, dass sich der Emittent an den gemäß EEG vorgeschriebenen Ausschreibungen zur Vergabe von EEG-Vergütungen für Solaranlagen beteiligt. Außerdem finden derzeit Vertragsverhandlungen für Solaranlagen mit mindestens 10 MW statt, so UDI.
Auch für Windenergieanlagen muss ein Standortgutachten vorliegen. Am Standort muss der Wind mit mindestens 6 Metern pro Sekunde im Jahresmittel wehen. Die Anlagen müssen von renommierten Herstellern stammen. Im Windenergiebereich beschränkt sich der Emittent ausschließlich auf fertige Anlagen, ergänzt UDI.
Für Stromspeicher kommen als Partner nur bonitätsstarke Industrie- und Energieunternehmen infrage. Die Anlagenhersteller müssen entsprechende Referenzen vorzeigen. Erträge sollen bei großen Speichern durch den Verkauf des gespeicherten Stroms fließen oder bei mittleren und kleinen Anlagen durch deren Vermietung. In Betracht kommen beispielsweise kleine Speicher für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien bis 50 kW und große Speicher in Verbindung mit Windenergie- oder Solarkraftwerken bis zu mehreren MW. Konkrete Projektaussichten gibt es hier jedoch noch nicht.


Finanzierung. Der Emittent selbst nimmt keine Bankdarlehen auf. Die Projektgesellschaften planen, 70 Prozent ihres Gesamtinvestitionsvolumens über Banken zu finanzieren.
95,1 Prozent der Nachrangdarlehen fließen in Projektgesellschaften, 4,9 Prozent sind Nebenkosten des Emittenten.
0,13 Prozent des Darlehensbetrags werden jährlich für laufende Nebenkosten des Emittenten ausgegeben, 0,36 Prozent für das Anlagenmanagement.

Rückfluss. Anleger die Anfang 2017 das Darlehen gewährt haben, sollen nach fünf Jahren Darlehenslaufzeit insgesamt 113 Prozent ihres Darlehensbetrags nach Steuern zurückerhalten und eine IRR-Rendite von 2,6 Prozent jährlich nach Steuern erzielen.

Vertragsgestaltung. Wie in UDI-Prospekten typisch, erklärt der Anleger, dass die Ausreichung des Nachrangdarlehens nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Diese Formulierung zielt laut UDI nur auf gewerbliche Zeichner ab und ist für Privatanleger irrelevant.

fondstelegramm-Meinung. Der Darlehensnehmer Te ist ein junges Unternehmen mit einem erheblichen Schlüsselpersonenrisiko. Da Te über keine relevante Bonität verfügt, müssen die Zins- und Tilgungsleistungen aus den zu finanzierenden Projekten erbracht werden. Ob das gelingt, kann man nicht aus den bisherigen Vermögensanlagen ableiten. Denn außer denen mit Solaranlagen in Italien stammen alle weiteren vier Vermögensanlagen aus den Jahren 2014 bis 2016. Mit Solaranlagen hat der Anbieter bereits einige Erfahrungen gesammelt. Hinsichtlich Windenergie und Energiespeichern betritt er jedoch Neuland. Bis jetzt hat er in diesem Metier auch keine festen Partner, mit denen er zusammenarbeiten würde, falls der Emittent Windenergieanlagen oder Energiespeicher erwerben sollte. Denn das bleibt eine Kann-Bestimmung in den Investitionskriterien. Momentan sieht es eher danach aus, als würde sich der Emittent auf Solaranlagen konzentrieren, hier sind die Projektverhandlungen am weitesten gediehen. Te ist auch mit UDI verbunden, die als Konzeptionär auftritt – UDI-Vermögensanlagen haben sich bislang überwiegend gut entwickelt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Emittent in den Bereichen Windenergie und Energiespeichern zurechtfindet oder ob er doch bei Solaranlagen bleibt.