Finanzverwaltung. Seit Ende Januar verschickt die Münchener Finanzverwaltung für den VIP 3 und seit Anfang Februar für den VIP 4 an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter veränderte Grundlagenbescheide. Die wiederum verschicken seit Ende vergangener Woche entsprechend abgeänderte Einkommensteuerbescheide an die Anleger. Denen stehen jetzt hohe Steuernachzahlungen ins Haus.

Gerichtsprozess. Seit Mitte Oktober liegt der Abschlussbericht der Münchener Steuerfahndung vor. Kurz vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft München Klage erhoben. Die Klageschrift beruht dabei im Wesentlichen auf dem Abschlussbericht, fasst aber einige zentrale Klagepunkte klarer und kehrt die kriminelle Energie der Beschuldigten in den Vordergrund. Ende vergangener Woche hat das Münchener Landgericht die Klage zugelassen. Das Verfahren wird aller Voraussicht nach Mitte April eröffnet. Hauptangeklagter Andreas Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Untersuchungshaft.

Hauptanklagepunkte. Andreas Schmid und Andreas Grosch, den damaligen Geschäftsführern der VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH, wird in erster Linie Steuerhinterziehung in mehreren Fällen und in zweiter Linie Untreue vorgeworfen. 1,4 Millionen US-Dollar seien aus dem VIP 4 auf ihr Geheiß zur Darstellung vermeintlicher Einnahmen in die Fonds VIP 1 bis 3 geflossen.

Durchreichungskette. Der Hauptvorwurf lautet, 80 Prozent der Fondsgelder haben überhaupt nicht zur Produktion von Filmen zur Verfügung gestanden. Vielmehr seien sie zur Absicherung von Mindestschlusszahlungen lediglich an die Schuld übernehmende Bank umgeleitet worden. Zentrale Rolle in der Beweiskette der Staatsanwaltschaft spielt ein „inter company loan“, den der jeweilige Sub-Produktionsdienstleister dem jeweiligen Sub-Lizenznehmer gewährt haben soll, um damit das Schuldübernahmeentgelt zu begleichen. Damit wäre die „Durchreichungskette“ geschlossen, über die dasselbe Geld lediglich einmal gedreht wurde. Zahlreichen zwischengeschalteten Firmen, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, kam lediglich die Funktion zu, die eigentlichen Geldströme zu tarnen. In der Folge dieses Anklagepunktes geht die Staatsanwaltschaft von einer Aktivierungspflicht der zugesicherten Schlusszahlung aus und spricht den VIP-Filmproduktionen den Status der „unechten Auftragsproduktion“ ab, womit die VIP-Fonds lediglich Co-Produzenten wären und die Produktionsstätte im Ausland liegen würde. Negative steuerliche Ergebnisse wären somit im Ausland entstanden und nicht abzugsfähig.

fondstelegramm-Meinung. Der Abschlussbericht der Steuerfahndung und die Anklageschrift der Münchner Staatsanwaltschaft, beide Schriftstücke liegen dem fondstelegramm vor, sprechen eine klare Sprache. Neben den circa 275 Millionen Euro Steuergeldern nimmt sich der Vorwurf der Untreue vergleichsweise harmlos aus. Das geforderte Strafmaß dürfte fünf Jahre nicht unterschreiten.

Die Staatsanwaltschaft macht unmissverständlich klar, dass sie vorhat, mit Medienfonds – zunächst jedenfalls mit denen von VIP – streng ins Gericht zu gehen.