Fonds. Mitte 2014 brachte Aquila den Windpower Invest II nach KAGB in den Vertrieb. Der Fonds finanziert ein Portfolio bestehend aus vier Windkraftanlagen à 500 kW an einem Standort unweit der britischen Küste an der Irischen See. Die Leistung wurde gedrosselt, weil bis zu 500 kW Leistung die Vergütungssätze deutlich höher sind. Eine Fremdkapitalaufnahme war nicht vorgesehen. eine Zwischenfinanzierung wurde dargestellt, indem die Betreibergesellschaft Inhaberschuldverschreibungen begeben hat, die ein institutioneller Investor gezeichnet hat.

Kaufpreisregelung. Für die vier Anlagen wurde zunächst ein vorläufiger Kaufpreis in Höhe von 11,1 Millionen Britische Pfund festegelegt. Weitere 3,5 Millionen sollten auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Erst nachdem die Anlagen zwölf Monate in Betrieb waren, sollte auf der Basis der tatsächlichen Ertragsdaten der endgültige Kaufpreis fixiert werden, der jedoch auf maximal 15,1 Millionen Pfund limitiert war. Nach Ende des ersten Betriebsjahrs wurde anhand von Gutachten der Kaufpreis inzwischen auf 13,2 Millionen Pfund festgelegt.

Vertriebsstopp und "Notlage". Am 23. Juni 2015 lobte Aquila einen "Platzierungsendspurt" aus: "Durch die geplante Beteiligung eines institutionellen Co-Investors am Aquila WindpowerINVEST II schließt der Windenergiefonds voraussichtlich zum 30.06.2015." Die Vertriebe wurden aufgefordert, Zeichnungsscheine vor dem 30. Juni einzureichen. In einem aktuellen Rundschreiben an die Anleger heißt es nun, die Einwerbung von Kommanditkapital laufe sehr verzögert und eine Vollplatzierung sei nicht absehbar, weshalb um die Zustimmung gebeten wird, dass ein institutioneller Investor die fehlenden Eigenkapitalanteile übernimmt, indem er die zum 16. Januar 2016 fällige Zwischenfinanzierung übernimmt und die Forderung als Sacheinlage einbringt, allerdings nicht auf Ebene der Fondsgesellschaft, sondern auf Ebene der Betreibergesellschaft.

fondstelegramm-Meinung. Dass der Fonds erst zur Hälfte platziert ist und die daraus erwachsenden Nöte, sind hausgemacht. Schließlich hat Aquila den Fonds vorzeitig aus der Platzierung genommen. So gesehen erscheint das Argument, dass nur noch ein institutioneller Investor den Fonds vor einer teuren Fremdkapitalfinanzierung, dem Abverkauf von Anlagen oder der Rückabwicklung retten könne, fadenscheinig. Interessanterweise handelt es sich nämlich bei dem institutionellen Investor, der im Anschreiben nicht genannt wurde, um den Aquila Sachwert Basisfonds II. Wenn er auf Ebene der Betreibergesellschaft einsteigt, muss er sich nicht an den – von fondstelegramm als umfangreich kritisierten – Fondsnebenkosten beteiligen, kann aber unmittelbar von der niedriger als kalkulierten Kaufpreisfestsetzung profitieren.

Anleger sollten sich mit der dürftigen Informationslage nicht zufriedengeben.