Entmachtung. Die Adrealis Service-KVG hat die Gesellschafter der Fondsgesellschaft reconcept RE 04 Wasserkraft Kanada zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen. Auf ihr soll nichts Geringeres ins Werk gesetzt werden als die Entmachtung der bisherigen Fondsgeschäftsführung. Der Beschlussantrag sieht vor, neben der bisherigen Komplementärin der Gesellschaft, der reconcept Capital GmbH, eine zusätzliche und von reconcept unabhängige Komplementärin zu etablieren. Die bisherige würde zwar beibehalten, aber ihre Entscheidungsbefugnis wäre von der Zustimmung der neuen abhängig.

Interessenskonflikt. Begründet wird die Maßnahme mit der Darstellung eines Interessenskonflikts. Denn solange ein Unternehmen der reconcept-Gruppe allein die Geschäfte der Fondsgesellschaft führt, wären beispielsweise "im Raum stehende Ansprüche", die die Fondsgesellschaft gegen reconcept hat, faktisch nicht durchsetzbar.

Ansprüche. Bei den im Raum stehenden Ansprüchen geht es um einen Betrag in Höhe von 2,2 Millionen Kanadische Dollar (CAD), der sich wie folgt ergibt. Im Prospekt wurde davon ausgegangen, dass bis Ende des Jahres 2015 ein Fondsvolumen von rund 42 Millionen CAD eingesammelt wird. Bezogen auf dieses Volumen wurde eine Belastung des Fonds mit anteiligen 16 Prozent für Initialkosten prospektiert. Auch nach einer Verlängerung der Platzierungsfrist sind bis heute lediglich knapp 6 Millionen CAD zusammengekommen. Entsprechend, so die Argumentation der Adrealis Service KVG, könne reconcept bisher lediglich 16 Prozent dieses Betrags beanspruchen, was einer knappen Million CAD entspräche. Darüber hinaus abgerechnete Initialkosten, das sind gemäß Adrealis die 2,2 Millionen CAD, müssten von reconcept wieder in die Fondsgesellschaft zurückfließen.

"J-Curve". reconcept hingegen argumentiert damit, dass es während der Platzierungsphase zwangsläufig zu einer überproportionalen Kostenbelastung des Fonds kommt. Das Entscheidende sei, dass die Kostenquote bei Fondsschließung eingehalten würde. Außerdem könne schon deswegen kein Anspruch bestehen, weil alle Zahlungen, die die Fondsgesellschaft geleistet hat, von der Verwahrstelle freigegeben wurden, deren Darstellung der Zahlungsströme wiederum von einem Wirtschaftsprüfer und letztlich von der Bafin nicht beanstandet wurden.

Wirtschaftliche Lage. Der Fonds ist in einer wirtschaftlich problematischen Lage, nicht nur weil der erhoffte Platzierungserfolg ausgeblieben ist, sondern auch weil es bislang nicht gelungen ist, Projekte anzubinden und in die Bewirtschaftung zu bringen. Zwar hat reconcept für mehrere Projekte schon Verträge abgeschlossen, aber keines erreichte bislang den ready-to-build-Status, so dass einstweilen der Status "Sondierungsgespräche" von vor zwei Jahren noch nicht nennenswert überwunden wurde. Hinzu kommt, dass inzwischen das Kontingent für die gesetzlich geförderte Einspeisevergütung in Kanada erschöpft ist und der Fonds erst 2020 wieder Verträge im Rahmen eines neuen Kontingents abschließen könnte. Der Fonds, der eigentlich 2023 nach zehnjähriger Laufzeit hätte wieder aufgelöst werden sollen, kommt also realistischerweise frühestens 2020 in die Lage, Einnahmen zu erzielen.

Gegenseitige Schulduzweisung. „Bei unseren sehr lang andauernden Bemühungen mit der Adrealis einen Prospektnachtrag abzustimmen, haben wir leider erst sehr spät verstanden, dass die KVG möglicherweise eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen könnte, die Fortführung des Fonds nicht zu verfolgen und stattdessen eine Rückabwicklung zu forcieren“, sagt Karsten Reetz, Geschäftsführer von reconcept. Guido Komatsu, Geschäftsführer der Adrealis, sieht hingegen bei reconcept eine Verzögerungstaktik am Werk. Es fehle ein betriebswirtschaftliches Konzept für den Fonds, das auch realistischerweise umgesetzt werden könnte, so dass die Höhe der bisher entnommenen Gebühren den Anlegern gegenüber nicht mehr zu rechtfertigen sei. „Welchen wirtschaftlichen Vorteil sollte die KVG von einer Rückabwicklung haben?" fragt Guido Komatsu. "Es gibt keinen, wohl aber eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber den Anlegern. Allein diese entscheiden, was geschehen soll, dazu müssen sie aber alle Optionen rechtzeitig kennen.“

fondstelegramm-Meinung. 109 Anleger haben dem reconcept-Fonds bisher knapp sechs Millionen CAD anvertraut. Interessant ist, dass beide Parteien, die erst kürzlich aus den eigenen Reihen ausgegliederte KVG Adrealis auf der einen Seite und reconcept auf der anderen Seite, kommunizieren, allein die Interessen der Anleger zu verfolgen, sich gegenseitig aber vorwerfen vor allem Eigeninteressen zu verfolgen. Brauchbare Erfolge vorzuweisen hat der Fonds bisher jedenfalls nicht. Möglich, dass die externe Perspektive, wie sie im ersten Schritt mit der Ausgliederung der KVG und jetzt möglicherweise mit dem zweiten Schritt, eine zusätzliche und unabhängige Geschäftsführung zu etablieren, hier zu einer Kehrtwende im Sinne der Anleger führt. Möglich aber auch, dass reconcept durch Darlegung eines klaren Businessplans die Zuversicht der Anleger weckt und das Heft in der Hand behält.

Welche realistischen Optionen der Fonds noch hat, soll am Donnerstag, den 15. Dezember zur Sprache kommen.