Fonds. HCI hat im Jahr 2004 das MS Abram Schulte als Schiffsbeteiligung emittiert. Zur Finanzierung des Produktentankers kamen neben rund 24 Millionen Euro Fremdkapital rund 9,3 Millionen Euro Eigenkapital zusammen. In den Bewirtschaftungsjahren 2004 bis 2010 konnte der Fonds kumuliert 64 Prozent aufs Eigenkapital auskehren, vor allem schlugen erhöhte Auszahlungen von jeweils 18 Prozent für die Jahre 2005 und 2006 angenehm zu Buche. Als 2011 die Schifffahrtskrise auch diesen Fonds erreichte, waren keine Auszahlungen mehr möglich, bis das Schiff Mitte 2015 für einen sehr guten Preis von 21,8 Millionen US-Dollar verkauft werden konnte.

Liquidationskalkulation und Intervention des Beirats. Aus dem Verkaufserlös konnte das restliche Darlehen zurückgeführt werden und es verblieb ein Liquidationsüberschuss, der eine Auszahlung an die Standardkommanditisten in Höhe von 102 Prozent ermöglichte. Gleichwohl stellte der Beirat des Fonds, Kapitalanlageberater Armin Neu aus Vöhrigen, mit Bezug auf den Gesellschaftsvertrag und die darin vorgesehene Prozedur der Verteilung des Liquidationserlös die geplante Schlussverteilung in Frage und beantragte eine Sonderprüfung der Sachlage.

Rechtsgutachten. Die daraufhin von der Fondsgesellschaft beauftragte Kanzlei Schrade & Partner aus Villingen-Schwenningen schaute sich den Fall an und kam zu folgendem Ergebnis. Die Verwendung des Liquidationsüberschusses ist nicht gemäß Gesellschaftsvertrag vorgenommen worden. Ein Vorabgewinn an den Vertragsreeder, an die Bernhard Schulte GmbH & Co. KG und an HCI hätte nicht vorgenommen werden dürfen, ein Betrag in Höhe von insgesamt rund 922.000 Euro steht folglich den Anlegern und weder der Fondsverwaltung noch der Reederei zu. Hintergrund ist, dass für die Berechtigung zur Auszahlung von Vorabgewinnen aus dem Verkaufserlös, die Kommanditisten eine Mindestverzinsung von durchschnittlich 7 Prozent über alle Betriebsjahre seit dem Wechsel zur Tonnagesteuer im Jahr 2006 hätten erzielen müssen, bevor den Initiatoren ein Anspruch auf eine Beteiligung am Liquidationsüberschuss entsteht. So ertragreich das Schiff in den ersten Jahren auch unterwegs war, die durch den Waterfall verfügte Grenze überschritten die Rückflüsse während der Laufzeit dann doch nicht. Es ergab sich schließlich ein Gesamtmittelrückfluss für die Standardkommanditisten in Höhe von 176 Prozent.

Weder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gooßen & Heuermann noch die Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel hatten diesen Fehler gesehen. Da war einer auf der Hut. Alle Achtung.