Wirtschaftsprüfer künftig stärker im Vorteil? Wirtschaftsprüfer wollen über ihre Lobbyisten bei der EU-Kommission klare Vorteile für sich herausschlagen. Ihr Vorgehen zeigt Wirkung. Die EU-Kommission empfiehlt, die Haftungsbedingungen für Wirtschaftsprüfer zu lockern – mit dem fadenscheinigen Argument, den Wettbewerb unter Wirtschaftsprüfern anzuheizen. Für vorsätzliches Fehlverhalten soll die Haftungsbeschränkung zwar nicht gelten. Dennoch: „Der Wirtschaftsprüferverband Europas nimmt in Brüssel massiv Einfluss, die Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu begrenzen oder sogar auszuschließen. Die Kommission geht skandalöser Weise hierauf ein und befürwortet eine solche Haftungsbeschränkung“, zeigt sich die Kanzlei Mattil & Kollegen über die aktuelle Entwicklung in Brüssel enttäuscht. Wenn eine Haftung eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werde, verliere die Wirtschaftsprüfung ihre Existenzberechtigung. „Wenn für Fehler keine Verantwortung mehr übernommen werden muss, werden die Finanzmärkte zum Spielball der Willkür“, so Mattil.

Haftung bei Fehlern in Prospektgutachten. Anleger von geschlossenen Fonds können Wirtschaftsprüfer bislang durchaus in Anspruch nehmen, wenn Fehler nachzuweisen sind. So hatte das Oberlandesgericht München am 4. Januar 2008 Deloitte & Touche zum Schadensersatz an eine Anlegerin des Filmfonds Vif 3 verurteilt. Deloitte hatte im Prospektgutachten nicht darauf hingewiesen, dass der Prospekt ein unzutreffendes Worst-case-Szenario suggeriert (siehe fondstelegramm vom 15. Januar 2008). Einen Monat später verurteilte das OLG München auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor mit Geschäftsführer Alexander Hemmelrath wegen eines Prospektfehlers zu Schadensersatz an Anleger der Cinerenta Filmfonds 2 und 3. In diesem Fall war die Verwendung der Anlegergelder im Investitionsplan nach Einschätzung des Gerichts falsch angegeben (siehe fondstelegramm vom 11. Februar 2008).

Eine Haftungsbeschränkung für Wirtschaftsprüfer würde dem Image der Branche schaden.