Ab kommendem Jahr orientiert sich die Förderung erneuerbarer Energien daran, welches Kostenniveau sich im Wege einer Ausschreibung als das günstigste erwiesen hat. Weil das die so genannten Bürgerwindparks benachteilige hat das "Bündnis Bürgerenergie" die Regierung zur Nachbesserung aufgefordert. Die hatte ein Einsehen und hat vergangene Woche das "Eckpunktepapier EEG-Novelle 2016" vorgelegt.

Die darin vorgesehenen Ausnahmeregelungen gingen aber nicht weit genug, sagt das Bündnis. Zwar ist die Maßgabe gestrichen worden, dass die vorliegende Genehmigung für ein Projekt Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung ist, was immerhin schon mal die Kosten reduziere. Gleichwohl bleibe das Risiko, trotz Entwicklungskosten keine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Ein Risiko, das die regionalen Bürger abschrecken würde, sich zu engagieren, argumentiert das Bündnis und fordert, Windparks bis 18 Megawatt nicht der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Das Eckpunktepapier greift diese Grenze anders auf und sagt, allenfalls bis zu dieser Größe bestehe die Möglichkeit, dass sich "privilegierte Bürgerenergiebeteiligungen" an Ausschreibungen beteiligen, ohne bereits über eine Genehmigung zu verfügen.

Dezentrale Energiegewinnung und Einbindung der Bevölkerung vor Ort um die Akzeptanz von Windkraft zu erhöhen, das sind alles überzeugende Argumente für die Rückenstärkung des Bürgerwindparks. Auch dass Schätzungen zufolge Bürgerwindprojekte inzwischen für etwa ein Viertel des Windenergieaufkommens in Deutschland stehen, ist durchaus zu begrüßen. Dieser hohe Marktanteil dürfte jedoch nicht unwesentlich darauf zurückzuführen sein, dass mittels eines begrifflichen Tricks Bürgerwindbeteiligungen aus dem Geltungsbereich des KAGB rausgehalten wurden: Sie seien "operativ tätig" und bräuchten deswegen keine Kapitalverwaltungsgesellschaft. Eigentlich ein Affront gegenüber allen anderen unternehmerischen Beteiligungen.

Das Ministerium nehme das Risiko, dass Bürgerwindparks gegebenenfalls auf ihren Entwicklungskosten sitzen bleiben, nicht aus dem Markt, beschwert sich das Bündnis. Für mich hört sich das so an: "Wir sind gerne auch weiterhin operativ tätig, wollen aber kein Risiko tragen." Ja, ja, wer hätte das nicht gern. Wenn unsere Redaktion Prospektmaterial erfragt, sind es übrigens Bürgerwindparks, aus deren Absage, sie würden uns keine Informationen zur Verfügung stellen, die größte Herablassung aller Anbieter unternehmerischer Beteiligungen spricht.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther