Vergangenes Wochenende jährte sich zum vierten Mal die Großrazzia bei S&K vom 19. Februar 2013, die zur Verhaftung von sieben Hauptbeschuldigten führte. Die Vorwürfe waren so umfangreich und die Aufbereitung der Unterlagen so umfänglich, dass zunächst zweieinhalb Jahre vergingen, bevor es auf der Basis einer mehrere tausend Seiten umfassenden Anklageschrift vor dem Landgericht Frankfurt zum Prozess kam. Und der zieht sich nun seinerseits bereits eineinhalb Jahre hin.

Zwar gab es bereits Freilassungen und ein erstes Urteil, aber das Verfahren kommt immer wieder ins Stocken. Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft, dadurch Schwung in die Sache zu bringen, dass sie den Vorwurf des schweren banden- und gewerbsmäßigen Betrugs fallen lassen könnte, damit es im dann übrig bleibenden Verfahrensteil wegen Untreue schneller zu Urteilen kommen kann. Das Gericht scheint dem Deal nicht abgeneigt zu sein, signalisierte aber, dass sich das Strafmaß deswegen nicht wesentlich verringern würde.

Dass die geprellten Anleger lieber eine Verurteilung wegen Betrugs sehen würden, ist verständlich. Die Frage ob und wenn ja wie sich ihr Schaden verringern ließe hängt jedoch nicht davon ab. Zuletzt hatte die Aufforderung des Insolvenzverwalters, dass S&K-Anleger Auszahlungen zurückzuführen hätten, für große Verunsicherung gesorgt. Hier wäre indes unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Frankfurt zu prüfen, wie belastbar seine Anspruchsgrundlage ist.

Fonds werden die Herren Schäfer und Köller wohl keine mehr auflegen, auch wenn der Prozess gegen sie ein unvermutet schnelles Ende finden und sie womöglich bald freikommen sollten.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther