Die Insolvenzverwalter dreier P&R-Firmen geben eine Wasserstandsmeldung zum Stand der Dinge und eine erste Analyse des Insolvenzgrunds. Im Zentrum ihrer Bemühungen, so die beiden Insolvenzverwalter Dres. Michael Jaffé und Philipp Heinke, steht, die weltweite Vermietung des Containerbestands fortzusetzen und die daraus zu generierenden Mittelzuflüsse sicherzustellen. Darüber hinaus seien inzwischen vorläufige Gläubigerausschüsse bestellt worden, in denen Vertreter verschiedener Gruppen von Gläubigern der drei P&R-Firmen sitzen. Die weitaus größte Gläubigergruppe, daran lassen die beiden Insolvenzverwalter aber keinen Zweifel, sind die Anleger. Ihre erste Strukturanalyse ergab, dass zahlreiche Anleger bereits in der dritten Generation bei P&R angelegt haben. Mehr als die Hälfte der rund 51.000 Anleger seien über 60 Jahre alt, mehr als ein Drittel über 70. Die meisten P&R-Kunden sind Mehrfach- und Wiederholungszeichner.

Für die Aufrechterhaltung des containerwirtschaftlichen Betriebs ist insbesondere der Fortbestand Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. AG notwendig, mit der ein Rahmenvertrag über Verkauf, Rückkauf und Untervermietung der Container besteht. Dass sich bei der Bestandsaufnahme insbesondere hier gezeigt hat, "dass viele aus Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die deutschen Gesellschaften wichtigen Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht vorhanden sind" und deswegen "in aufwändiger Kleinarbeit ermittelt werden müssen, weil die Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt sind", scheint die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen, das buchhalterisch gesehen chaotische Zustände herrschen.

Aber es gibt auch gute Nachrichten. „Nachschusspflichten gibt es für die von der Insolvenz der drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften betroffenen Anleger aller Voraussicht nach nicht“, sagen die Insolvenzverwalter, wenn es gelingt, den Containerbetrieb aufrechtzuerhalten. Sie nehmen damit Bezug auf die von Anlegern geäußerte Sorge, dass die Container-Eigentümer in die Pflicht genommen werden könnten, wenn Stand- oder Verholungskosten geltend gemacht würden. Eine weitere gute Nachricht lautet, dass auch die Anleger, die kein Eigentumszertifikat vorweisen können – das sind immerhin 90 Prozent der Anleger –, Ansprüche geltend machen können.

Als Auslöser der Insolvenz haben die vorläufigen Insolvenzverwalter ausgemacht, "dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Auch in Folge dieser Entwicklung decken die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz führte."

Es ist gleichermaßen beschämend wie auch bezeichnend für die Kommunikationspolitik von P&R, dass erst nach der Insolvenz wenigstens so halbwegs brauchbare Informationen fließen.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther