Die Anleger von vier Fonds aus dem Hause Elbfonds haben ihre Geschäftsführung abgesetzt. Auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen am 29. April wurde Geschäftsführer Stefan Groht das Mandat entzogen.

Beim Vertrieb der Fonds, die die Entwicklung polnischer Einzelhandelsimmobilien finanzieren sollten, wurde das "Verkauf-vor-Ankauf-Prinzip" werblich in den Vordergrund gerückt. Ein Käufer der fertigen Immobilie sollte schon vor Ankauf des Projekts bereitstehen, hieß es. Was dann umgesetzt wurde, war wohl eher das "Bezahlung-vor-Leistung-Prinzip", das neben Missmanagement und dem unautorisierten Hin- und Herschieben von Geldern die Schieflage der Fonds bewirkte.

Mit einem bemerkenswerten Paukenschlag haben die Fonds nun ihren in Interessenskonflikten verstrickten Geschäftsführer vom Hof gejagt. Freilich: das haben die Anleger nicht alleine gemacht. Sie wurden von ihrem Treuhänder und von einer Anwaltskanzlei darin angeleitet und unterstützt.

Aber das Modell sollte ruhig Schule machen. In großen Konzernen wird der Geschäftsführer geschasst, wenn die Performance zurückzugehen droht. Bei geschlossenen Fonds herrscht der Glaube vor, man sei bis zur bitteren Neige an die bestehenden Verhältnisse gekettet. Dem ist nicht so. die Gesellschafterversammlung ist der Souverän der Fondsgesellschaft. Wer hier Mehrheiten hinter sich bringt, der bestimmt die Geschicke der Gesellschaft. Fondsgesellschafter sollten sich viel früher und viel nachhaltiger auf ihre tatsächlichen Informations- und Mitbestimmungsrechte besinnen und sie einfordern.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther