Im Bundestag wird derzeit über den Entwurf eines Gesetzes debattiert, der die Prospektverordnung neu fasst. Er sieht vor, dass für Wertpapierangebote mit einem Gesamtwert von bis zu acht Millionen Euro kein Prospekt mehr erforderlich sein soll. Stattdessen soll ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt, das zuvor von der Bafin gestattet worden sein muss, veröffentlicht werden. Anbieter von Crowdinvestings forderten vergangenes Jahr noch, dass die Prospektschwelle bei mindestens fünf Millionen liegen müsse, bevor sich die Erstellung eines Prospekts überhaupt rechnen könne. So gesehen ein ganz unerwarteter Erfolg.

Kniffligerweise – darauf hat der Bundesverband Crowdfunding hingewiesen – wäre dem erklärten Ziel des Gesetzes, nämlich "den Zugang von Unternehmen zu kapitalmarktbasierten Finanzierungen zu erleichtern", ein Bärendienst erwiesen. Denn der Gesetzentwurf fokussiere auf den Wertpapierbegriff, der vor allem auf Aktien zielt, nicht aber auf GmbH-Anteile, die keine Wertpapiere sondern Vermögensanlagen sind. Letztere dürften dann prospektfrei nur noch bis zu einem Volumen von 100.000 Euro angeboten werden. Eine Prospektbefreiung für Emissionen oberhalb davon gelte nur noch für Wertpapiere, also Aktien. Der überwiegende Teil kleiner und mittelständischer Unternehmen, die für Innovation, Wachstum und Zukunft stehen, aber chronisch unterfinanziert sind, ist jedoch als GmbH organisiert und fiele aus dem Raster.

Die Wertpapier-Orientierung von Gesetzgeber und Bafin hat auch schon bei der der Formulierung des KAGB für kategorische Unstimmigkeiten gesorgt. Warum tut sich die Politik mit allem, was nicht Aktie ist, so schwer?

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther