... seit ein paar Wochen steht ein EU-Richtlinienentwurf zur Diskussion, der Manager alternativer Investmentfonds unter strengere Aufsicht stellen soll (AIFM). Ihr Anwendungsbereich wurde in Abgrenzung zur OGAW-Richtlinie bestimmt, die Anforderungen an Wertpapierfonds definiert, und zielt insbesondere auf das Fondsmanagement von Private-Equity- und Hedge-Fonds. Weil aber geschlossene Fonds ebenfalls nicht zu den OGAW (Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) zu zählen sind, wurde der Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie auf sie erweitert.

Das führt zu Ungereimtheiten, wenn beispielsweise verlangt wird, dass Rückkaufkonditionen oder Investitionsobjekte klarer definiert werden sollen. Konzeptioneller Bestandteil illiquider Assets ist ja gerade die eingeschränkte Handelbarkeit, und wenn es sich nicht gerade um einen Blind-Pool handelt, dann steht das Investitionsobjekt sehr prominent im Vordergrund aller Verkaufsunterlagen, die inzwischen in der Regel sogar einen höheren Standard aufweisen als die AIFM-Richtlinie fordert. Auch die Pflicht zur jährlichen Bewertung der Assets durch Dritte geht an den Erfordernissen der Praxis geschlossener Fonds vorbei.

Wir können die AIFM-Richtlinie dennoch nicht kurzerhand als für uns irrelevant abtun. Sie ist erklärtermaßen auf die Manager und nicht auf die Fondsgesellschaften ausgerichtet. Sie will die Qualität der Geschäftsführungen erhöhen und die Gefahr von Interessenskonflikten eindämmen. Weil der Markt der geschlossene Fonds ein stark von einzelnen Persönlichkeiten getriebener Markt ist, sollte er sich dem Projekt stellen, Managementqualität zu erhöhen.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther