Der Insolvenzverwalter der Magellan Maritime Services GmbH, Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei Reimer, warnt per Pressemitteilung vor irreführenden Fehlinformationen, allerdings ohne zu benennen, worin die Fehlinformationen bestünden. Es würden viele Gerüchte ohne Kenntnis der Rechtslage kursieren. Stattdessen handle es sich, so Borchardt um "möglicherweise interessengesteuerte Fehlinformationen", die bereits kursieren, während ihm selbst die "genaue rechtliche Qualität der Investorenverträge noch unklar" ist.

Die Nebenbemerkung, dass es sich bei den Fehlinformationen um rechtliche Empfehlungen für Anleger handle, legt die Vermutung nahe, dass sich Borchardts Appell gegen die zahlreichen Anlegerschutzanwälte wendet, die in solchen Situationen aus den Büschen hüpfen und – oft vorschnell – Heilungsversprechen machen, die sich dann als doch nicht so leicht durchsetzbar erweisen. Da ist freilich viel kritikwürdiges Gebaren dabei.

Weshalb aber sollte ein Normalanleger gerade dem Schreiben von Borchardt mehr Vertrauen entgegenbringen? Abgesehen von einem – dann doch kryptisch bleibenden – Hinweis, dass die Magellanverträge "sowohl Elemente enthalten, die eine Verwaltung der Container und der Mieteinnahmen im Auftrag der Anleger implizieren, als auch solche, die auf eine Vermietung der Container seitens der Anleger an MMS hindeuten", bleibt das Schreiben erstaunlich inhaltslos und will auch vor allem vermitteln, dass es darum ginge, Interessen der Anleger zu wahren.

Vertrauen gewinnt man mit plausibler Information, nicht damit, dass man aus Gerüchten eine Verschwörungstheorie macht.

Ein gute Woche wünscht
Tilman Welther