Von Dezember vergangenen Jahres bis April diesen Jahres konnten offene Immobilienfonds einen Mittelzufluss von rund 2,8 Milliarden Euro verzeichnen. Offenbar ist es gelungen, das Anlegervertrauen in offene Immobilienfonds zurück zu gewinnen. Ihre gesetzliche Neureglung scheint geglückt zu sein. Die Verschärfungen für den Anleger in Form von Mindesthalte- und Kündigungsfristen und für die Anbieter etwa durch Begrenzung der Hebelfinanzierung auf 30 Prozent, scheinen allseits nicht nur annehmbar sondern vertrauensbildend.

Scope hat gerade einen lesenswerten Überblick über den Markt erstellt und bei insgesamt acht offenen Immobilienfonds fürs Privatkundengeschäft ein verändertes Rating bekannt gegeben. Raufgestuft wurden die beiden Fonds Uniimmo Global und Deutschland sowie der Wertgrund Wohnselect D und der Westinvest Interselect. Runtergestuft wurden der Deka Immobilien Europa, der RREEF Grundbesitz Global, der Inter Immo Profil und der UBS Euro Invest. Dabei sind die Herabstufungen auf gesunkene Vermietungsquoten und unterdurchschnittlicher Performance zurückzuführen, die Raufstufungen auf verbesserte Diversifikation und gesteigerte Vermietungsquoten.

Insgesamt steigen die Zuflüsse und die Vermietungsquoten während die Kreditquoten sinken. Die enger werdenden Core-Märkte scheinen jedoch auch das Beschreiten alternativer Wege zu erfordern. Entsprechend werden verstärkt eigene Bestände entwickelt, es wird aber auch erhöhtes Risiko gefahren: Es wird mit B-Lagen geliebäugelt, mit Projektentwicklungen und größeren Objekten.

Dass erste offene Immobilienfonds schon wieder geschlossen sind, hat diesmal einen anderen Hintergrund: Wenn Wertgrund für den Wohnselect D derzeit einen Cashstopp ausgelobt hat, dann ist das gewissermaßen ein Luxusproblem. Er nimmt einstweilen keine Zeichnungen mehr an, weil er über zuviel Liquidität und zu wenig Investitionsmöglichkeiten verfügt.

Dass er darauf verzichtet, das günstige Zeichnungsklima zu nutzen, um seine Kasse vollaufen zu lassen und stattdessen den Geldhahn eigeninitiativ zudreht, scheint mir ein Beleg dafür zu sein, dass es vor dem Hintergrund eines sinnvollen gesetzlichen Rahmens auch so etwas wie Selbstregulierung geben kann.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther