Ende Mai ging Magellan in die Insolvenz. Dieses Wochenende teilt Magellan den Anlegern ihrer Containerinvestments mit, dass die zu Ende Juni fällig gewordenen Mietzahlungen entweder bezahlt oder deren Eingang avisiert worden seien. Auch seien keine Kündigungen seitens der Container mietenden Reedereien eingegangen. Darüber hinaus habe der Abverkauf von Containern, die nicht in Investitionsprogrammen gebunden sind, Einnahmen beschert. Weil aber die Konten qua Beschluss des Amtgerichts gesperrt und unter die Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt wurden, können "derzeit lediglich Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in Hamburg und die Verwaltung der Container getätigt werden". Die Einnahmen auf Basis von im Namen der Anleger verwalteter Mietverträge werden damit der Insolvenzmasse zugeschlagen.

Einen Tag zuvor veröffentlichte die Rechtsanwaltskanzlei Mattil, die zahlreiche Anleger vertritt, ihre Auffassung, dass die Containermietzahlungen den Anlegern gehören und nicht in die Insolvenzmasse. Im Kaufvertrag heiße es schließlich eindeutig, dass die Rechte an den Mietzahlungen den Anlegern zustünden, Magellan lediglich die Verträge verwalte und die Mieten im Namen der Anleger einzöge. Magellan hätte bereits früher, und zwar direkt nach dem Verkauf von Containern an die Anleger, die Mieten gesondert und getrennt vom sonstigen Vermögen der Magellan verwalten müssen. "Der Insolvenzverwalter wäre jetzt verpflichtet", schreibt Mattil, "die Mieten auszusondern und von dem übrigen Vermögen bzw. Verbindlichkeiten der Magellan zu trennen. Die Mieten stehen direkt den Investoren zu, nicht dem Insolvenzverwalter. Die Mieten haben in der Insolvenzmasse nichts zu suchen."

Während Mattil auf die Vorläufigkeit der Bestellung des Insolvenzverwalter Borchardt verweist, der schließlich bei der ersten Gläubigerversammlung erst noch zu bestätigen oder abzuwählen wäre, ködert der Insolvenzverwalter mit ersten Auszahlungen an die Anleger, die nach der ersten Gläubigerversammlung vorgenommen werden könne, schließlich stünden den Anlegern als Hauptgläubiger der Magellan rund 90 Prozent des zu verteilenden Vermögens zu. Allerdings betont er gegenüber den Anlegern auch, dass "die Frage, ob Ihnen die Mietforderungen gegenüber den Reedereien direkt zustehen, somit von einer Forderungsabtretung zu Gunsten der Anleger auszugehen ist, nach rechtlicher Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und Einholung eines Rechtsgutachtens der Kanzlei CMS Hasche Sigle verneint werden muss."

Während Anlegerschützer Mattil fordert, dass die Mietzahlungen an Magellan vorbei direkt und in voller Höhe an die Anleger auszukehren seien, vertritt der Insolvenzverwalter die Auffassung, dass zunächst mal Magellan die Mietzahlungen zustünden. Es würden "sämtliche Mieteinnahmen gesammelt und im Wesentlichen an die Anleger anteilig ausgekehrt". Was der Insolvenzverwalter hier jedoch unerwähnt lässt, ist, dass sich seine Vergütung nach der Höhe der Insolvenzmasse richtet. Insofern macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Mietzahlungen zunächst der Insolvenzmasse zugeschlagen werden, die dann anteilig aufgeteilt wird, oder ob die Mietzahlungen an Magellan vorbei direkt den Anlegern zustehen.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther