Eines der großen Versprechen, das vom die Welt umspannenden Internet ausgeht, lautet, dass sich jeder mit jedem kurzschließen könne. Die zeitlichen und räumlichen Hürden, die vormalige Kommunikationsmedien dafür viel zu schwerfällig machen, scheinen mit dem Internet leicht überwindbar. Plattformen sozialer Medien lösen dieses Versprechen ein Stück weit schon ein.

Wenn jedoch unter dem Stichwort von Vernetzung und gegenseitigem Informationsaustausch Anlegerschutzanwälte sich auf Urteile zur Herausgabepflicht von Anlegeradressen berufen, um dann aber Kommunikation und Information wieder stark zu kanalisieren und in Dienste bestimmter Interessen zu stellen, dann bleibt das Versprechen hohl.

Der Fall Prokon hat gezeigt, wie es auch anders laufen kann. Die beiden Optionen, die der Insolvenzplan vorsah, sind ohne eigene Interessen zur Entscheidung gestellt worden und dank vernetzter Kommunikation hat sich das – gegenüber der Großindustriellen-Lösung vielleicht romantische – Genossenschaftsmodell durchgesetzt.

Die Crowd allein hat noch keine Schwarmintelligenz. Wer sich vernetzen will, um zum Beispiel das Ruder in Schieflagenfonds rumzulegen, muss darauf achten, wo sich gegebenenfalls neue Machtzentren bilden, die Eigeninteressen stark machen.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther