Seit dem 21. August ist die Novelle des Gesetzes zu Geldwäschebekämpfung in Kraft. Für Berater und Vermittler geschlossener Fonds hat das vor allem bei Zeichnungsabschluss Konsequenzen. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen können, dass sie sich der tatsächlichen Identität des Zeichners versichert haben, dass also der Zeichner persönlich anwesend war und das Original des Personalausweises geprüft wurde. Bei Fernabsatz müssen beglaubigte Kopien vorliegen oder ein Post-Ident-Verfahren durchgeführt werden. Außerdem muss der Zeichner schriftlich bestätigen, dass er auf eigene Rechnung handelt und die Einzahlung von einem auf seinen Namen lautenden Konto erbringt. Ist jemand Drittes der wirtschaftlich Berechtigte, erstreckt sich die Identifizierungspflicht auch auf ihn.
Das klingt zunächst nach einem weiteren bürokratischen Drangsal. Der Seriositätsgewinn, der sich dadurch "in the long run" einstellen wird, scheint mir jedoch den Mehraufwand zu rechtfertigen.

In der vergangenen Woche haben wir uns die folgenden aktuellen Produkte näher angeschaut: Den Gemeinschaftsfonds "Deepsea Oil Explorer" von HCI und MPC, den Bulker MS "Thira Sea" von Lloyd Fonds, das neue Modell Schiffsbaufinanzierung Fonds 1 von Wölbern Invest und den Asia Real Estate Fund von BVT.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther