EU-Richtlinie. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der eine Registrierungspflicht für Manager von Hedgefonds vorsieht, betrifft auch offene Immobilienfonds. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die konkreten Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Die Ratsverhandlungen zur Richtlinie begannen erst Ende Mai. Da die Mitgliedstaaten an der Vorbereitung des Richtlinienvorschlags nicht beteiligt waren, sind längere Verhandlungen im Rat zu erwarten.

Private-Equity-Fonds. Hinsichtlich der Regulierung von Private-Equity-Fonds spricht sich die Bundesregierung neben dem Investorenschutz auch für Transparenz gegenüber den Zielunternehmen aus. Entscheidend für die Einschätzung der Risiken von Private-Equity-Fonds für das Finanzsystem sei die Finanzierung des Einstiegs bei den Zielunternehmen insgesamt, unabhängig davon, ob die Hebelung auf Fondsebene selbst oder über andere Vehikel erfolgt.

Manager. Die Bundesregierung hält den Ansatz, die Registrierung und Aufsicht der Manager und nicht der Fonds selbst zu regeln, für „akzeptabel, soweit bei alternativen Investmentfonds auf eine Produktregelung verzichtet wird und über die Regulierung der Manager die von alternativen Investmentfonds ausgehenden Risiken hinreichend erfasst und minimiert werden“. Die regulatorischen Anforderungen an die Manager sollten hierfür an den jeweils von ihnen verwalteten Fonds ausgerichtet werden.

Bis zur fertigen Ausgestaltung der Richtlinie dürfte noch einige Zeit vergehen.