Urteil. Das Landgericht Hamburg hat einen Vermittler des Festival-Film-Fonds 1 – auch als Timm-Thaler-Fonds bekannt – wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt. Nach Auffassung der Kammer hatte der Vermittler nicht hinreichend auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen. Dem Anleger sei kein Mitverschulden anzulasten, die Ansprüche seien noch nicht verjährt.

Von Forderungen freigestellt. Das Gericht verneint die Verjährung der im Jahr 2000 entstandenen Schadensersatzansprüche, da der Vermittler insbesondere das Risiko eines Totalverlusts verharmlost habe. Die Übergabe des Prospekts spiele daher keine Rolle für den Sachverhalt. Das Gericht sieht zudem einen Verbund mit dem Kreditgeber, so dass der Vertrieb auch für den Schaden aus dem Kredit der Hamburger Sparkasse aufkommen muss. Auch von künftigen Forderungen aus dem Kreditvertrag ist der Anleger freizustellen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.