Reguliert. Die geschlossenen Fonds des Schweizer Initiators Dr. Amann stehen vor einer ungewissen Zukunft. Grund ist das Anfang 2007 eingeführte Kollektivanlagengesetz (KAG). Das KAG unterwirft alle offenen und geschlossenen Fonds mit Sitz in der Schweiz der Aufsicht und Bewilligung durch die eidgenössischen Bankenkommission (EBK). „Eine Genehmigung für die Fortführung der Fondsgesellschaften durch Dr. Amann ist nicht zu erwarten“, meint Rechtsanwalt Peter Mattil, „die Fonds müssen deshalb schlimmstenfalls liquidiert werden“.

Abgesetzt. Dr. Jürgen Amann ist als Geschäftsführer der Fonds abberufen worden, ein Verwalter für die Abwicklung eingesetzt. Beispiel Dr. Amann & Co. 6 Sachwert-Beteiligung KG. Im Handelsregistereintrag vom 23. Januar 2008 heißt es: „Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 11.01.2008 die Ernst & Young AG (…) als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Die Ernst & Young AG wird ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.“

Die Transparenz hatte bei Dr. Amann schon immer zu Wünschen übrig gelassen; die vermeintlichen Leistungsbilanzen fielen stets völlig ungenügend aus.