Zustimmung. Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Gesetz zur Schaffung deutscher Reits wie erwartet zugestimmt. Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007. Dabei ist die endgültige Gesetzesfassung nicht ganz nach den Vorstellungen des Bundesrats ausgefallen. In einer Stellungnahme Ende vergangenen Jahres hatte er sich dafür ausgesprochen, auch Wohnbestandsimmobilien in die Regelung einzubeziehen. Eine Begründung lautete, vielen verkaufsbereiten Kommunen werde die Möglichkeit genommen, ihre Immobilienbestände zu veräußern.

Exit Tax problematisch. Der Gesetzgeber hat der deutschen Immobilienwirtschaft ein international konkurrenzfähiges Vehikel für Investitionen geschaffen. Allerdings gibt es Vorbehalte. Die Exit Tax gilt nur für die Einbringung von inländischen Immobilien. Die Europäische Union könnte die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Immobilien als rechtswidrig einstufen. Müssten dann auch ausländische Immobilien und andere Investitionsvehikel rückwirkend unter die Steuervergünstigung fallen, drohten massive Steuerausfälle.

Mittelstand benachteiligt. Die mittelständische Immobilienwirtschaft sieht sich durch das Reit-Gesetz mit Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen moniert, dass nur börsennotierte Reits erlaubt sind. „Das führt dazu, dass kleinere Immobilienvermögen benachteiligt werden, weil ihr Zugang zum Kapitalmarkt erschwert wird“, meint der Jurist. Auch die Regelung, dass jeder Investor nur zehn Prozent der Aktien halten darf, wirke sich mittelstandsfeindlich aus. Ein Unternehmer müsse sich demnach mindestens neun Beteiligte suchen und sein Know-how mit ihnen teilen.

Reits in Planung. Bei DCM laufen die Vorbereitungen für einen großvolumigen Exit auf Hochtouren. Das Münchener Emissionshaus wäre eines der ersten, das die neue Regelung in Anspruch nimmt. Objekte und Inlandsfonds mit einem Gesamtwert jenseits der Milliarden-Marke könnte DCM noch in diesem Halbjahr über einen Reit an die Börse bringen. DCM prüft derzeit „sämtliche grundsätzlich hierfür geeigneten Fonds mit hochklassigen Immobilien“, schließt aber auch andere Formen der Umstrukturierung nicht aus. In Frage kommen vor allem Büroobjekte aus den jüngeren Fonds des Initiators, vorausgesetzt, die Anleger stimmen der Wandlung in Reits zu.

Das Reit-Gesetz wird sich als nächstes einer Prüfung in Brüssel unterziehen müssen.