Angebot. Hannover Leasing betritt mit dem Regenerative Werte 1 Neuland. Der Fonds beteiligt sich an vier Betreibergesellschaften, die in insgesamt sieben Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtnennleistung von 10,7 MWp in Deutschland investieren. Das Fondsvolumen beträgt 15,45 Millionen Euro inklusive Agio. Eine zur Hannover-Leasing-Gruppe gehörende Gesellschaft hat eine Platzierungsgarantie über das gesamte Eigenkapital abgegeben. Anleger können dem Fonds mit mindestens 10.000 Euro zuzüglich drei Prozent Agio über einen mit dem Initiator verbundenen Treuhänder beitreten. Die Fondslaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen, eine frühere ordentliche Kündigung seitens der Gesellschafter ist nicht möglich.

Zielmarkt. Klimawandel ist mit Recht inzwischen zu einem alltäglich gebrauchten Begriff geworden. Die Einsparung von Kohlendioxid ist politisch gewollt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist in Deutschland primär durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 14,28 Prozent gestiegen. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien betrug im vergangenen Jahr 86,7 Milliarden Kilowattstunden. Drei Prozent davon wurden durch Photovoltaik-Anlagen erbracht. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 25 bis 30 Prozent steigen. Dank EEG und steigender Leistungsfähigkeit von Modulen können sich Solaranlagen an vielen deutschen Standorten für den Betreiber rechnen, wenngleich Deutschland vielerorts kein sonnenverwöhnter Standort ist und das EEG die Solaranlagenhersteller nicht unbedingt zur Weitergabe erzielter Kosteneinsparungen motiviert. Ziel der Hersteller ist es ohnehin, bis zum Jahr 2015 Module zu entwickeln, bei denen die Stromgestehungskosten dem Endverbraucherpreis entsprechen.

Historie. Hauptgesellschafter der Hannover Leasing GmbH & Co. KG ist mit 75 Prozent die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale; 25 Prozent halten das Management und die Gründungsgesellschafter. Von 1996 bis Ende 2006 hat Hannover Leasing 122 geschlossene Fonds emittiert, darunter 97 Leasingfonds. Von den 25 nicht auf Leasingbasis beruhenden Fonds schütteten 16 planmäßig aus und neun unter Plan. Die geplanten Betriebsüberschüsse wurden bei zwölf Fonds erreicht, bei drei Fonds überschritten und bei zehn Fonds nicht erreicht.

Fondspartner. Die First Solar GmbH liefert die Solarmodule für zwei Fondsanlagen. Sie ist eine 100-prozentige Tochter der First Solar, Inc. Diese wurde 1999 gegründet und ist weltweit größter Hersteller von Dünnschichtmodulen mit Fertigungsstätten in Deutschland und Amerika.
Die Angaben der Meteocontrol GmbH bildeten die Grundlagen für die Ertragsprognose. Sie ist eine 100-prozentige Tochter der 1998 gegründeten Solarstrom AG. Der international ausgerichtete Dienstleister für Energie und Wetter verfügt nicht zuletzt durch seinen Zugriff auf rund 10.000 Wetterstationen und Satelliten über eine eigene Solarstrahlungsdatenbank für Europa. Nach eigenen Angaben hat Meteocontrol im Geschäftsfeld regenerative Energien seit 2003 für Banken und Investoren Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 500 Millionen Euro begleitet.
Die Conergy AG hat die Solarmodule für fünf Anlagen und alle Wechselrichter geliefert. Die 100-Prozent-Tochter Conergy Service GmbH übernimmt die technische Betriebsführung und Wartung. Sie betreut in Deutschland derzeit etwa 100 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 68 MWp. Der Generalübernehmer aller sieben Photovoltaik-Anlagen, die Epuron GmbH (früher Voltwerk AG), gehört ebenfalls zur Conergy-Gruppe. Epuron wurde 1998 gegründet und hat bislang 21 Photovoltaik-Projekte mit insgesamt rund 64 MWp installiert.
Die Conergy AG geriet Ende vergangenen Jahres in gravierende Liquiditätsengpässe, die vorerst mit einer Kapitalerhöhung und Krediten aufgefangen werden konnten. Der Betriebsverlust im Jahr 2007 betrug nach Angaben der Deutschen Bank 210 Millionen Euro. In einer Pressemeldung am 12. Dezember 2007 gab Conergy ihre Fokussierung auf das ertragsstarke Solarstromgeschäft bekannt. Von den Geschäftsaktivitäten Biomasse und Solarthermie trennt sich das Unternehmen. Kostensenkungen und Personalabbau stehen jetzt auf dem Programm. Die Anschlussfinanzierung durch Kreditlinien in Höhe von 240 Millionen Euro und eine weitere für dieses Jahr geplante Kapitalerhöhung in Höhe von rund 250 Millionen Euro sollen Conergy aus der Krise heraus auf einen Wachstumspfad helfen. 25 Prozent der geplanten Kapitalerhöhung wollen die Gründer der Hexal AG, Andreas und Thomas Strüngmann, übernehmen.
Da die Solaranlagen nicht nur fertig installiert, sondern auch schon seit 2005 beziehungsweise 2006 Strom erzeugen, sind selbst bei einer etwaigen Insolvenz von Conergy keine gravierenden Nachteile hinsichtlich der Anlagen selbst zu erwarten. Die zweijährige Gewährleistungsfrist für die Mängelfreiheit der Module ist bereits abgelaufen. Es bleiben die Garantien für die Leistungsfähigkeit der Module. Sollte Epuron Insolvenz anmelden müssen, steht die bis zum 30. Oktober 2009 laufende Gewährleistung für die Mängelfreiheit der Anlagen zur Debatte. Bis heute sind keine Garantiefälle aufgetreten. Sollte der Conergy-Service in einen Insolvenzstrudel geraten, wäre es für die Fondsgesellschaft erforderlich, einen neuen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag mit einem anderen Service-Unternehmen abzuschließen. Der Initiator geht angesichts seiner Erfahrungen mit anderen aktuellen Projekten davon aus, dass dies unter vergleichbaren Konditionen zu ähnlichen beziehungsweise bei degressiven EEG-Tarifen und daraus resultierenden rückläufigen Kostenentwicklungen zu günstigeren Konditionen möglich wäre. Einen diesbezüglichen Prospektnachtrag gibt es nicht.

Photovoltaikanlagen. Alle erforderlichen Genehmigungen und die bis Ende 2025 und 2026 laufenden Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern liegen vor. Fünf Anlagen wurden 2005, zwei im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Am 30. Oktober 2009 endet die Gewährleistungsfrist des Generalübernehmers für die Mängelfreiheit der Anlagen. First-Solar-Module sind mit einer fünfjährigen Produktgarantie ausgestattet, die Conergy-Module und die Wechselrichter mit den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahren. First Solar und Conergy garantieren, dass ihre Module innerhalb der ersten zehn Jahre wenigstens 90 Prozent und für weitere 15 Jahre mindestens 80 Prozent ihrer gelieferten Nennleistung erzielen. Modulmängel sind damit nicht abgedeckt.

Finanzierung. Die Fondsgesellschaft hat ein Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von zwölf Millionen Euro aufgenommen, das bis zum 30. Juni 2008 zurückgeführt werden muss. Darüber hinaus nimmt sie selbst keine Darlehen auf. Nur 77,7 Prozent des Fondsvolumens inklusive Agio werden für den Anteilserwerb der Betreibergesellschaften verwendet, 1,2 Prozent sind Erwerbsnebenkosten, 2,3 Prozent fließen in die Zwischenfinanzierung. 18 Prozent des Eigenkapitals sind fondsbedingte Nebenkosten – das ist viel, bewegt sich aber im marktüblichen Rahmen.
Die Betreibergesellschaften investieren 46 Millionen Euro in die Solarprojekte. Davon werden nur 26,1 Prozent aus Eigenmitteln und 73,9 Prozent durch Darlehen finanziert. Die Darlehensquote ist zwar sehr hoch, im Segment erneuerbarer Energien jedoch üblich. Die Darlehensverträge liegen vor. Die Darlehen wurden mit 4,05 bis 4,65 Prozent verzinst, die Zinsbindung endet zwischen 2015 und 2017, getilgt wird bis 2022.

Verlaufsprognose. Die Vergütungshöhe nach EEG beträgt 40,60 bis 52,61 Eurocent je Kilowattstunde. Für zwei Standorte endet die EEG-Vergütung genau mit Ablauf der Fondslaufzeit, für fünf Standorte schon ein Jahr vor dem geplanten Ablauf des Fonds. Für diese wurden jedoch keine Erträge kalkuliert, die fondsabhängigen Kosten wurden ebenfalls entsprechend reduziert. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des EEG vom 5. Dezember 2007 fordert auch für bestehende Solaranlagen die Installation einer betrieblichen Einrichtung, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zum Ablesen des Zählerstandes durch Datenfernübertragung. Für den Fonds könnte das nach Angabe des Initiators zusätzliche Kosten in der Größenordnung von 7.000 bis 70.000 Euro nach sich ziehen.

Rückfluss. Die kumulierte Ausschüttung an die Anleger soll von 2008 bis 2026 213 Prozent betragen. Die Ausschüttungen von 2009 bis 2013 erfolgen teilweise aus der Liquiditätsreserve. Ab 2014 sollen die Einnahmen den Ausgaben exakt entsprechen, die Zinsen sinken während der Laufzeit.

Steuerliche Behandlung. Da ab 2008 die degressive Abschreibung abgeschafft wurde, können die Anleger nur noch die lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer von 20 Jahren in Anspruch nehmen. Sonderabschreibungen nach Paragraf 7g EStG wurden aus Vorsichtsgründen nicht kalkuliert. Gemäß steuerlicher Prognose entstehen keine steuerlichen Verluste. Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Vertragsgestaltung. Die Hafteinlage im Handelsregister beträgt fünf Prozent der Pflichteinlage. Die Vergütung für eine Übertragung der Beteiligung beträgt 0,5 Prozent der Kommanditeinlage zuzüglich Umsatzsteuer, maximal jedoch 2.500 Euro. Übt ein Treugeber sein Stimmrecht nicht selbst oder durch einen Vertreter aus, ist der Treuhänder berechtigt, für ihn abzustimmen. Eine Nachschusspflicht kann mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen werden. Gesellschafter, die dem Nachschuss nicht zugestimmt haben, brauchen sich nicht daran zu beteiligen. Anleger, die sich jedoch an der Abstimmung nicht beteiligt haben und die keine weitere Einlage leisten wollen oder können und für die der Treuhänder dem Nachschuss zugestimmt hat, können gegen diese Entscheidung nur gerichtlich vorgehen – eine nicht gerade anlegerfreundliche Regelung.

fondstelegramm-Meinung. Die positiven Seiten: Im Vergleich zu anderen Solarfonds trägt die Fondsgesellschaft kein Herstellerrisiko. Die Energieertragsprognose wurde von mehreren Gutachtern beleuchtet. Die Darlehen sind gesichert. Die meisten Kosten sind vertraglich unterlegt. Die Kehrseite: Conergy hat existenzielle Liquiditätsprobleme. Für die Fondsgesellschaft könnten im schlimmsten Fall Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Derzeit gibt es laut Initiator zwar keine aktuellen Gewährleistungsfälle und keine offenen Forderungen gegenüber Conergy. Zusätzlich könnte aber der Abschluss eines neuen Wartungs- und Instandhaltungsvertrags notwendig werden. Anlegerunfreundlich ist die Regelung, dass der Treuhänder für den Treugeber abstimmen darf, sofern dieser sein Stimmrecht nicht wahrnimmt. In diesem Zusammenhang spielt die Verflechtung zwischen Treuhänder und Fondsgeschäftsführung eine wesentliche Rolle.

Ein Solarfonds mit einigen Lichtblicken, auf den allerdings vor allem Conergy einen Schatten wirft.