Das Amtsgericht Charlottenburg veröffentlichte heute die offizielle Aufhebung der vor acht Tagen erlassenen Sicherungsmaßnahmen (Az.: 36v IN 6699/16). Dass es dazu kam, so Valerum-Vorstand Sven Herbst gegenüber fondstelegramm, liegt an der Auseinandersetzung mit einer Krankenkasse, die durch ihren Prüfungsantrag den Druck erhöhen wollte. Ihre Forderung wurde daraufhin vergangene Woche beglichen, so dass der Richter die angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben hat.