Versammlung. Knapp zwei Wochen nach erfolgtem Listing im Entry Standard der Frankfurter Börse hielt die Juragent AG am 28. August ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Derzeit sind die rund zwei Millionen Stückaktien auf rund 400 Anlegern verteilt. Bezogen auf das stimmberechtigte Kapital waren auf der Versammlung gut 45 Prozent vertreten.

Fragerunde. Viel Zeit musste den Anlegerfragen eingeräumt werden. Rund 80 Nachfragen, hauptsächlich von Aktionärsvertretern vorgetragen, kreisten im Wesentlichen um die Themen Vorstandsbezüge und Personelles wie beispielsweise der Haftbefehl gegen das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Gierk und die von der Gesellschaft finanzierte Sicherheitsleistung. Dabei ging es um die Form der Legitimation des Kredits an Gierk zur Stellung der Kaution, den Haftbefehl gegen ihn aufheben zu können. Der Hintergrund: Am 25. Januar 2006 erging der Haftbefehl. Am 8. Februar sei die Zahlung von einer Million Euro geleistet worden. Der Beschluss darüber, dass die AG Gierk ein Darlehen in entsprechender Höhe gewährt, fiel allerdings erst am 9. Februar, so Aktionärsvertreter Axel Sartingen. Ein auf der Versammlung gestellter Antrag, mögliche Schadensersatzpflichten des Vorstands im Zusammenhang mit der Gewährung des Kautionsdarlehens an Gierk prüfen zu lassen, wurde mit 80 Prozent der Stimmen abgelehnt.

"Vorläufiger Rücktritt". Mit Hinweis auf das Aktiengesetz äußerten einige Aktionäre das Bedenken, dass Gierk die Grenzen seines legitimen Tätigkeitsbereichs als Aufsichtsrat bei weitem überschreiten würde, schließlich greife er in erheblichem Maße ins operative Geschäft der AG ein. Klärungsbedarf sahen Aktionäre auch was seinen – vom Unternehmen vergangenes Jahr so genannten – „vorläufigen Rücktritt“ betrifft, ein Terminus, den das Aktiengesetz nicht kenne. Gierks lapidare Entgegnung: „Ich habe keinen Rücktritt erklärt“, das Anlegerschreiben sei voreilig rausgegangen.

Vorstandsbezüge. Ein großes Thema waren die Vorstandsgehälter. Durch die Mehrfachfunktionen des Vorstandsvorsitzenden Mirko Heinen in anderen Unternehmen des Konzerns bliebe, so die Fragen, die Gesamtheit der Vorstandsbezüge völlig im Unklaren. Vorstandsmitglied Anette Ehlers entgegnete, die Vorstandsbezüge seien Pauschalen und nicht erfolgsabhängig, und Vorstand Heinen verwies auf den Paragraf 87 des Aktiengesetzes, der ihm gestatte, zu Höhe und Struktur der Vorstandsbezüge keine Aussagen zu treffen. Auf Nachfragen räumte der Vorstand schließlich doch eine zehnprozentige Erfolgskomponente ein.

Riesen-Deal. Juragent teilte mit, den Finanzierungsvertrag für einen 100-Millionen-Franken-Prozess, der zu gleichen Teilen auf die beiden Fonds PKF III und IV aufgeteilt werden soll, abgeschlossen zu haben. So sehr dieser Deal vor dem Hintergrund der sich schleppend gestaltenden Prozessakquise zu begrüßen ist, so ist doch auch das damit einhergehende Klumpenrisiko ob der schieren Größe des Prozesses nicht von der Hand zu weisen.

Auch nach der Hauptversammlung bleiben bei Juragent viele Fragen offen.