Auch 2018 werden Niedrigzinsen das Tun und Handeln von Stiftungen in der Vermögensanlage maßgeblich prägen. Sachwerte werden weiterhin eine große Rolle spielen. Welche Möglichkeiten die Verbriefung von Sachwerten eröffnet und was Stiftungen beachten müssen, befragten wir die Verbriefungs-Tochter der PEH Wertpapier AG – die Oaklet GmbH.

Warum ist eine Verbriefung eines Sachwerts für Stiftungen vorteilhaft?
Friedemann Wagner: Sachwerte bieten im Niedrigzinsumfeld interessante Anlagealternativen, sind jedoch häufig erstens nicht fungibel und zweitens oft mit gewerblichen Einkünften behaftet – beispielsweise Stromproduktion und -verkauf bei Energiegewinnungsanlagen. Verbriefungen – also die Abbildung der Zahlungsströme des Investments über ein Wertpapier – können diese Nachteile eliminieren und eröffnen gerade Stiftungen somit den Zugang zu weiteren Sachwerten.

Kommt das Verfahren für alle Stiftungen in Frage? Was passiert bei einer Verbriefung konkret?
Sven Ulbrich: Grundsätzlich sind Verbriefungen sehr einfach und damit für Jedermann geeignet: Statt den Sachwert direkt mit den eben bereits erwähnten Nachteilen erwerben zu müssen, tritt eine Verbriefungsgesellschaft an die Stelle des Investors, erwirbt den Sachwert und verbrieft die aus dem Sachwert resultierenden Zahlungsströme in ein – zumeist – schuldrechtliches Wertpapier. Das heißt auch, dass abgesehen von den Kosten für die Emission, durch die Verbriefung keinerlei Änderung des Chance-Risikoprofils stattfinden muss – zumindest solange dies nicht aus Sicht der Stiftung und der Investoren explizit gewünscht wird.

Steigen mit der Verbriefung Aufwendung für die Stiftungen für Reporting und Buchhaltung? Was sollten Stiftungen beachten?
Sven Ulbrich: Ja und nein – die Aufwendungen für Reporting, Buchhaltung und gegebenenfalls auch das Meldewesen reduzieren sich sogar, da Wertpapiere und im Speziellen Inhaberschuldverschreibungen oder Namensschuldverschreibungen im „normalen“ Wertschriftendepot der Stiftungen gebucht werden können und über die kontinuierliche Kursversorgung auch eine entsprechende Bewertung des Wertpapiers sichergestellt ist. Allerdings ist die Verbriefung natürlich nicht kostenlos und die Aufwendungen für Reporting, Buchhaltung und Meldewesen werden letztlich auf Ebene der Emittentin mit bezahlt. Dazu kommen dann gegebenenfalls noch Kosten für die Strukturierung, Auditkosten und allgemeine Verwaltungskosten der Emittentin – der Rückfluss aus dem Sachwertinvestment ist also um diese Kostenpositionen reduziert.

Stiftungen sind durch die Investmentsteuerreform, die mit dem neuen Jahr in Kraft trat, benachteiligt. Bietet die Verbriefung hier eine Option?
Sven Ulbrich: Verbriefungen, zumindest dann, wenn die Struktur keine Qualifikation als Investmentvermögen zulässt, unterliegen nicht der Besteuerung von Investmentfonds, sondern der „normalen“ Besteuerung direkt gehaltener Wertpapiere, so dass die Erträge für steuerbefreite Anleger auch komplett steuerfrei bleiben.

Welche Sachwerte wurden von Ihnen schon verbrieft und wie viele Stiftungen haben sich daran beteiligt?
Sven Ulbrich: Wir haben so ziemlich alles an Sachwerten verbrieft, was man sich vorstellen kann. Bereits 2007 hatten wir ein erhebliches Volumen in Immobilien verbrieft. Besicherte Filmfinanzierungen, Private Equity, Container, Renewable Energy und seit ein paar Jahren extrem breite Portfolien von Sekundärmarkt-Beteiligungen. Viele dieser Strukturen sind bei einer Vielzahl von Investoren platziert – wie viele Stiftungen hierunter sind, können wir bei den überwiegend Inhaberschuldverschreibungsformaten allerdings unmöglich nachvollziehen.

Wie viele Verbriefungen sollte ein Stiftungsportfolio enthalten?
Friedemann Wagner: Eine Verbriefung muss Sinn machen. Jedes Asset, jede Investmentidee, jeder daraus zu erwartende Cash-Flow bietet sich grundsätzlich für eine Verbriefung an – abgesehen von Bargeld oder ganz aktuell häufig diskutiert auch so genannten Crypto-Currencies. Aber das ist ja kein Selbstzweck. Verbriefungen machen dann Sinn, wenn Stiftungen ein Asset oder eine Idee investieren wollen, der direkte Zugang jedoch aufgrund irgendwelcher Einschränkungen schwierig oder steuerlich suboptimal ist. Sachwerte – ganz Allgemein – und Alternative Assets sind hierfür meist prädestiniert.

Sven Ulbrich ist Vorstand der PEH Wertpapier und Gründungsgesellschafter der Oaklet GmbH, Friedemann Wagner ist Geschäftsführer der PEH Vermögensmanagement GmbH.

In eigener Sache: Am 10. April 2018 findet in Berlin das Sachwerte-Symposium statt mit passenden Workshops für Stiftungen, Pensionskassen und Versorgungswerke.