Verurteilt. Das Landgericht München hat am 4 Juli Hannover Leasing zur Zahlung rund 40.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Az.: 28 O 19462/16). Der klagende Anleger hatte sich 2008 am Hannover Leasing Fonds "Wachstumswerte USA 1" beteiligt, der in die Projektentwicklung des Shopping Centers „The Paddocks, Nashville Tennessee“ investierte.

Verzögerung. Der Fonds plante, binnen drei Jahren das Projekt verkaufen und den Fonds mit einem Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 142,5 Prozent auflösen zu können. Wesentlicher Partner für die Kalkulation der Prospektannahmen war der US-Einzelhändler Wal-Mart. Ein mit ihm geschlossener Kaufvertrag sollte Ende des Jahres 2007 vollzogen werden, so dass er dann in Eigenregie baut. Weil der Vollzug des Kaufvertrag jedoch an Konditionen gebunden war, die nicht rechtzeitig eintraten, kam es dazu erst im Jahr 2009.

Argumentation der Klage. Die Klage stützt sich darauf, dass Hannover Leasing vor Beitritt des Klägers im Mai 2008 in einem Nachtrag auf dem Umstand hätte hinweisen müssen, dass der Vertrag mit Wal-Mart nicht plangemäß zu Ende 2007 vollzogen worden ist und es dadurch zu Verzögerungen kommen würde. Das Landgericht München folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker und verklagte Hannover Leasing auf Schadenersatz.

Argumentation der Berufung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Hannover Leasing ist bereits in Berufung gegangen. Bei ihrer Begründung, warum sie das Urteil für falsch hält, dürfte sich Hannover Leasing darauf berufen, dass der Prospekt über das bestehende Risiko aufgeklärt hat. Tatsächlich formuliert der Prospekt das Risiko, dass der Vollzug des Vertrags mit Wal-Mart von noch ausstehenden Genehmigungen abhängt, so dass es bei einer Fortsetzung der Gerichtsverhandlungen darum gehen wird, ob der Eintritt eines beschriebenen Risikos eine Nachtragspflicht auslöst.