Lohnsteuerbefreiung. Im Nachgang zur maritimen Konferenz Ende Oktober 2015 in Bremerhaven hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur weiteren Sicherung seemännischen Know-hows und zur Stärkung der deutschen maritimen Wirtschaft eingebracht. Seit 1999 gab es bereits die Möglichkeit, die Lohnsteuer für Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge um 40 Prozent zu reduzieren. Worüber jetzt der Bundestag entscheiden soll, trägt den umständlichen Titel "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt". Gemeint ist eine komplette Lohnsteuerbefreiung für Seeleute, sofern die Schiffe, auf denen sie beschäftigt sind, unter deutscher Flagge fahren.

Fristen. Der Gesetzesentwurf sieht neben der vollständigen Befreiung von der Lohnsteuer auch die Abschaffung des bislang gültigen "183-Tage-Regelung" vor. Sie besagt, dass die Lohnsteuerbefreiung nur dann gelten soll, wenn Seeleute mehr als 183 Tage eines Jahres auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt sind. Der vom Bundesrat bereits bewilligte Entwurf sieht eine Befristung bis 2020 vor, um eine zeitnahe Evaluierung zu ermöglichen. Die Bundesregierung befürwortet jedoch eine um fünf Jahre längere Frist bis 2025, um den Reedereien mehr Planungssicherheit zu geben. Das Gesetzt soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

Zur Begründung heißt es seitens der Bundesregierung, die maritime Wirtschaft sei keine regionale Branche der norddeutschen Bundesländer, sondern eine Hochtechnologiewirtschaft mit knapp einer halben Million Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 50 Milliarden Euro. Einen Großteil ihrer Wertschöpfung bestreite die Zulieferindustrie, die auch in Süddeutschland säße. Andere europäische Flaggen würden ihre Fördermöglichkeiten umfangreicher ausschöpfen, was zu Standortnachteilen und fortschreitender Ausflaggung führe. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig durch die EU, kann also vom Bundestag nur vorbehaltlich des Placets aus Brüssel beschlossen werden.